![]() |
UntermietvertragFrage gestellt am: 13.04.2018 um 17:56:23 in der Kategorie: Vertragsrecht |
Einsatz | 59,00 € (inkl. 19% MwSt.) |
Status | Beantwortet |
Antwort zur Frage (13.04.2018 um 18:59:16)
|
|
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie könnten den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, sofern Sie von der fehlenden Untervermieterlaubnis nichts wußten. Allerdings müßten Sie dafür nachweisen, dass Sie tatsächlich daran interessiert waren, unterzuvermieten und Sie den Mietvertrag auch deswegen abgeschlossen haben. Dann könnten Sie auch Schadensersatz in Höhe der Umzugsaufwendungen verlangen.
Wenn Sie hingegen nachweisen können, dass die Vermieterin Ihnen das Arbeiten in dem Raum durch Kritik an Kleinigkeiten unmöglich machte und dadurch die Kündigung faktisch erzwang, könnten Sie Schadensersatz in Höhe der anstehenden Umzugskosten (inkl. Kosten für Suche, neues Briefpapier etc.) fordern. Hierfür wären Zeugen äußerst hilfreich, aber auch Mails von der Vermieterin.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt