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Sehr geehrte Damen und Herren, der VGH Kassel hat folgendes Urteil gesprochen.... (das durchlesen dauert ca. 10 min.) http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7428944 Dieser Immobilienkaufvertrag ist auf dem Zivilklageweg laut meiner Auffassung anfechtbar. Eine Klage wäre auf eine ungerechtfertigte Bereicherung sowie auf Nichtigkeit des KV wegen Teilnichtigkeit abgestellt. Auf Druck und Weisung des zuständigen RP und der zuständigen Kommunalaufsicht, soll die Gemeinde von dem bereits per Gemeinderatsbeschluß verabschiedeten Zivilklageweg weichen und einen Vergleich mit sechs weiteren (insg. acht) Anrainern zustimmen. Das heißt die Kläger und weiteren Anrainer würden Ihre Grundstücke für rund 30 Euro pro m² voll erschlossen erhalten. Ich habe ebenfalls im Jahre 2005 ein GS für 125 Euro pro m² v.E. gekauft. Ich finde das so nicht hinnehmbar. Was könnte ich als Mitglied des Gemeinderates, aber auch Bürger dagegen tun? Danke für Ihre unverbindlichen Einschätzungen. MfG J.F.
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Hallo, nehmen wir an, jemand erwirbt von einer Gemeinde 2 nebeneinander liegende Bauplätze um darauf eine Lagerhalle zu bauen. Bevor der Kauf erfolgte wurde nachgefragt, um was für ein Gebiet es sich handelt - hierbei wurde klar die Aussage getroffen, dass es sich um ein Mischgebiet handelt (liegt per E-Mail vor). Weiterhin wurde in den Notarverträgen vermerkt, dass ein baurechtlich zulässiges, gewerbliches Objekt, in optischer Form eines Wohnhauses (Satteldach, Mauerwerk, Fenster - keine Blechhalle) errichtet werden darf.
Nach 3 Jahren sollte ein Bauantrag gestellt werden - hier wurde dann mit dem Bauamt gesprochen zwecks Abstandsflächen etc. und hier hat sich dann herausgestellt, dass die Bauplätze nicht in einem Mischgebiet, sondern in einem WA-Gebiet liegen und das Vorhaben daher sowieso nicht genehmigt wird.
Es wurde dann in den folgenden 2 Jahren mehrere Möglichkeiten angegangen, um ein anderes Grundstück zu finden. Dies scheiterte jedoch entweder am Bund Naturschutz oder auch an zu Hohe Erschließungskosten für die Gemeinde.
Ein Tausch kam also nicht zu Stande, ich bin nach wie vor im Besitz der beiden (für mich wertlosen) Bauplätze.
Ist eine Rückabwicklung möglich? Wenn ja, was ist mit den zusätzlich angefallenen Kosten wie z.B. Zinsen für die Finanzierung, Notar- und Grundbuchamtkosten, Grunderwerbsteuer, bereits bezahlte Wasserverbesserungsbeiträge, Kosten für die Instandhaltung der Bauplätze (wurde von einem Landwirt gegen Erstattung der Kosten immer gemulcht), bereits entstandene Kosten für Katasterauszüge, Baupläne etc. ???
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
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Hallo, meine Tochter hat bei HM mit ihrer BankKarte eingekauft, welche hierfür nicht zugelassen ist. H&M hat dies ungeprüft im Laden an der Kasse zugelassen. Die Einzugsermächtigung, von einer 12 jährigen erteilt (wie, weiss ich nicht!), wurde dann später naturgemäß von der Bank abgelehnt. Sofort wurde die Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH seitens H&M beauftragt den Betrag von 42,01 einzufordern. Inkl. Gebühren ergibt sich ein Betrag von 109,22€. Was tun? Beste Grüße, CG
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Ich bin Hausbesitzer. In meinem Garten standen 7 stattliche Fichten die ich durch einen Forstbetrieb fällen ließ und dafür auch bezahlt habe. Im Rahmen dieses Auftrages wurde auch als Subunternehmer Ein Forstmann mit Seilwinde eingesetzt der über die Firma bezahlt wurde. dieser Dienstleister hat ein Kaufangebot für das Fichtenholz abgegeben das ich angenommen habe. Das Holz wurde abtransportiert.auf das Geld warte ich trotz mehrfacher Nachfrage immer Noch inzwischen acht Monate. meine Rechtschutzversicherung lehnt eine Übernahme einer Rechtsvertretung ab mit dem Hineis wegen das es hier von meiner Seite um ein Gewerbegeschäft handelt das nicht versichert ist. kann das sein es war ein allgemeines Rechtsgeschäftliche Als Privatmann. Bitte Info vielen Dank
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habe Grundbesitzabgaben für eine Immobilie in höhe von 7.250 leisten müssen.die wohnung wurde aber nicht gebaut und der Bauträger ist insolvent.mir zustehende 80.000 euro sind verloren.Habe ich das Reht die Grundbesitzabgabe zurück zu fordern oder zu versteuern?
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Hallo, ich habe letztes Jahr -im Dez. Eine Cauch gekauft. Nach drei Monaten war da auf einmal ein Loch im Stoff ( auf der Sitzfläche) . Der Gutachter der Möbelfirma meint ein Meterialfehler sei es nicht, eher durch äußere Einflüsse entstanden. Lässt sich aber nicht beweisen. Es wurde ein Reperatur in Form von Neubezug der Cauch in Höhe von 200,00 € angeboten. Das haben wir dann erst mal nicht gemacht. Jetzt haben wir festgestellt, das auch das zum ausziehende Schlafteil nicht vollständig wieder reingeht. Nun waren wir erst heute wieder im Möbelhaus um nochmal abzuklären, was man da nun machen könnte. Da meint die Dame das aber nun leider die Garantie abgelaufen wäre und sie muss nun erst mal Rücksprache halten. Können wir nun jetzt gar nichts mehr tun um den Schaden zu reklamieren? Vielen Dank
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Wir haben mit dem Landwirt S. 2012 einen Vertrag über den Kauf des zu unserem Grundstück angrenzenden Grundstücks geschlossen, wenn die Bauarbeiten einer Bundesstrasse beendet sind, da dadurch die Größe, Grenze und Eigentümerverhältnisse das nicht früher zuließen. Eine Umlegung von Grenzpunkten, die eine Flächenumlegung beinhaltet hatten wurde notariel im Grundbuchamt geregelt. Der Vertag nimmt auch zu dieser Umlegung Bezug und wurden im Vorzimmer des Notars ohne Notar unterschrieben.: "Vertrag Grundstückstausch Bestandteil zum heutigen Grundstückstausch ist der Verkauf des Grundstücks XXXin den nächsten 3 Jahren(spätestens jedoch 1 Jahr nach Abwicklung der Flächenausgleichs der Umgehungsstraße mit dem Bund) Hierzu dieser Vorvertrag: Wir, XXX und Ehefrau XXX verkaufen das in Anlage gekennzeichnete Grundstück ....." Unterzeichner beide Eheleute und ich. Der Vertag beinhaltet all diese Umstände, ebenso Preisvereinbarung. Nun ist durch den Bürgermeisterwechsel seit 3 Monaten die Diskusion zur Umwandlung in Bauland entfacht und der Landwirt will nun den Bauerwartungslandpreis von uns haben. Wir sind öfters auf die Besitzer zugegangen und wollten auch schon die Kaufsumme bezahlen, wurden aber mit "das passt jetzt nicht in das Steuerjahr rein" vertröstet. Ebenso haben wir seither das Grundstück in unsere Nutzung. Gartenfläche mit Grillstelle, und Bepflanzung mit einbetonierten Pfosten. Es wurde nie Miete verlangt/bezahlt. Eine Erstauskuft hat sich auf den §311 berufen unter der wir kein Recht auf Einhaltung des Vertages hätten. Haben wir wirklich keine Chance Recht zu bekommen? Besten Dank für eine kompetente Antwort. Karl
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Hallo, ich habe im Juli 2015 eine Split Klimaanlage für meine Wohnung gekauft. Hier der Schriftverkehr mit Firma Michel: Sehr geehrte Damen und Herren, Wir haben im Juli 2015 bei Euch folgendes Gerät gekauft: M.... Inverter Split Klimagerät, Klimaanlage 18000 BTU, 5,1 kW Kühlleistung <http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=181766567000> Artikelnr. 181766567000 € 649,90 EUR € 649,90 EUR Versandkosten €69,00 EUR Versicherung - nicht angeboten ---- Summe €718,90 EUR Zahlung €718,90 EUR Zahlung gesendet an ... Trotz mehrfachen telefonischen Nachfragen erhalten wir keinen Rückruf. Sollten wir nunmehr bis spätestens Mittwoch den 18. Januar 2017 immer noch keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass wir das Gerät von einem Fachmann auf Ihre Kosten reparieren lassen dürfen. Freundliche Grüße aus F. Nach zahlreichen Telefonaten teilte man mir dann mit, dass die Fehlermeldung "E6" auf dem display bedeute, dass der Motor defekt sei. Nach weiteren zahlreichen Telefonaten und Emails erklärte man sich dann bereit den Motor auf Kulanz zu liefern. Den Einbau müsse ich selbst durch eine Fachfirma vornehmen lassen. Ich erhielt den Motor und bestellte eine Fachfirma für den Einbau. Dann stellte sich heraus, dass der falsche Motor geliefert wurde. Nach weiteren Telefonaten und Emails erklärte sich die Fa. Michl bereit, den richtigen Motor zu liefern. Ich bestellte also wieder dieselbe Fachfirma um diesen einbauen zu lassen. Allerdings missglückte auch diese Aktion, da der Motor wieder nicht passte. Daraufhin fotografierte ich die falsch gelieferten Motoren mit den unterschiedlichen Typbezeichnungen und teile Fa. M. mit, dass auch der neu gelieferte Ersatzmotor nicht passt. Ich erhielt jetzt die Nachricht, dass ich evtl. ein Austauschgerät bekommen würde. Als ich auch hier tagelang nichts mehr hörte fasste ich wie gewohnt nach und erhielt am gleichen Tag folgende Email-Nachricht; "Sehr geehrter Herr B. wir bedauern, dass Sie mit unserem Produkt nicht vollständig zufrieden sind. Leider müssen wir Ihre Reklamation jedoch zurückweisen. Grundsätzlich wird die Sachmängelhaftung nur dann ausgelöst, wenn die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer einen Mangel aufweist. Dieser liegt vor, wenn die Ware nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit hat oder für den üblichen Gebrauch ungeeignet ist. Allerdings ist die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers streng von einer durch den Hersteller gewährten Garantie zu unterscheiden. Bei der Sachmängelhaftung führt nicht jeder Defekt der Kaufsache zu Ansprüchen des Käufers. Ein Gewährleistungsfall liegt beispielsweise nicht vor, wenn die Kaufsache infolge der gewöhnlichen Abnutzung oder einer unsachgemäßen Benutzung ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit verliert. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Kaufsache wird von Gesetzes wegen vermutet, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war, so dass der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Nach mehr als 6 Monaten muss jedoch der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft gewesen ist. Ihre Bestellung wurde Ihnen spätestens am 17/07/2015 zugestellt. Die 6-Monats-Frist hat von Gesetzes wegen am Folgetag, also am 18/07/2015 zu laufen begonnen und endete daher mit Ablauf des 18/01/2016. Da Sie die Mangelhaftigkeit der Kaufsache außerhalb der 6-Monats-Frist geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Sache an Sie vorgelegen hat. Gelingt Ihnen der Nachweis nicht, so geht dies zu Ihren Lasten. Ebenso verhält es sich, wenn Sie den Mangel zwar innerhalb der 6-Monats-Frist bemerkt haben, jedoch erst nach Ablauf dieses Zeitraums reklamieren. Selbstverständlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit das Gerät austauschen oder reparieren zu lassen. Dies könnte jedoch nur auf Ihre Kosten erfolgen. Rein aus Kulanz haben wir Ihnen bereits einen Motor zukommen lassen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie dennoch eine Reparatur wünschen. Mit der Bitte um Verständnis verbleiben wir..." Frage: Ist das rechtens, dass die Klimaanlage nach 1,5 Jahren -(sie lief nicht mal einen Sommer lang) bei sinngemäßem Gebrauch kaputt gehen darf ohne dass der Händler dafür haftet ? Wie soll ich weiter verfahren ?
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Wir fühlen uns als Familie um unser Traumhaus gebracht. Basis dessen ist eine Fehlaussage und eine absolut unzureichende Informationspolitik des Maklers. Und zwar geht es um ein Immobilie, die laut Expose mit 219.000 (Verhandlungsbasis) ausgeschrieben war. Nach der Besichtigung war uns klar, wir wollen dieses Haus kaufen, bei der Mitarbeiterin des Maklers erkundigte ich mich explizit was verlangt wird, lieferte Vermögens- und Fainanizierungsnachweise um unser großes Interesse direkt zu unterfüttern und wir boten 212.000 Euro in der ersten Runde. Die Mitarbeiterin versicherte mir telefonisch an einem Freitag wir seien die Höchstbietenden. Am drarauffolgenden Montag fand das Gespräch mit dem Eigentümer statt, nachdem sich der Makler eigentlich melden wollte. Die Mitarbeiterin behauptet auch das der Maklers das direkt versucht hätte, mich aber nicht erreicht habe. Das kann ich nicht nachprüfen da mein Mobiltelefon an diesem Tag wirklich kaputt gegangen ist. Ich aber denke, das wir heute ja genug weitere Kommunikationskanäle haben, zumal sonst auch viel über e-mail lief und auch die Telefondaten meines Mannes vorlagen. Wir warteten bis Mittwoch früh auf Nachricht, dann hat mein Mann den Makler angerufen, er sprach aber wieder nur mit der Mitarbeiterin. Diese sagte "es hätte jetzt einen anderen Bieter gegeben der ein höheres Gebot wie unseres abgegeben hat (219.000) und wenn wir das Haus haben wollten müssten wir ihn jetzt noch überbieten, das könnten wir uns bis zum nächsten Montag überlegen." Also haben wir 220.000 Euro geboten. (wir haben auch ein Stück weit vermutet das eventuell Makler und Verkäufer eben diesen Wert erzielen wollten) - Montag , Dienstag hörten wir dann nichts vom Makler. Auf Anruf war jetzt die Mitarbeiterin im Urlaub und der Azubi legte dem Chef einen Zettel auf den Tisch er solle uns zurückrufen. Auch da passierte nichts. Am nächsten Morgen rief jener Azubi zurück und sagte er solle mir mitteilen das Haus sei an den Höchstbietenden der vier Bieter gegangen. Damit war ich völlig vor den Kopf gestoßen. Das vier Bieter noch im Verfahren waren wurde uns nie jemand mitgeteilt. Und entspricht natürlich völlig anderen Voraussetzungen, wie wenn man darüber informiert, das wir das "Höchstgebot eines anderen Bieters" noch überbieten könnten. Nach unserem Höchstgebot wurde ja gar nicht gefragt wir sind ja bereit auch 240.000 für diese Immobile zu zahlen. Aber in der Verhandlung nennt man ja nicht direkt diesen Preis . Wenn wir gewusst hätten das vier Parteien noch bei 220.000 um das Objekt buhlen hätten wir natürlich 240.000 geboten! Viel unseriöser finde ich jedoch das der Makler sich überhaupt nicht gemeldet hat, muss er wohl nicht, wenn genug Hasen sich um den Kuchen streiten. Den Verkäufer habe ich über unsere missliche Lage informiert. Er bedaurt es sehr, dass es da zu "Fehlinformationen" kam möchte aber um "objektiv" zu bleiben, den Kauf nicht nochmal neu eröffnen. Der Makler wurde richtig frech am Telefon es sei ja nicht seine Schuld das unser Telefon nicht funktioniert, und wir seien ja nicht auf dem Basar wo man um ein Stück Vieh feilscht. Aber meiner Ansicht nach beinhaltet das das Wort Verhandlungsbasis durchaus - da erwarte ich das mit den Leuten gesprochen wird und das wenn er die Verhandlungen und Interessen des Verkäufers vertritt. In meinen Augen hat seine Mitarbeiterin mehrere Falschaussagen getroffen, ob absichtlich oder aufgrund des nicht funktionierenden Informationsflusses im eigenen Laden, möchte ich offen lassen. Wir sind bitter enttäuscht und wollen versuchen beim Verkäufer im Sinne eines "nicht objektiven" Preisverfahrens seitens des Maklers, doch noch zum Zug zu kommen. gint es dafür eine Rechtsgrundlage?
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