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Darlehn KündigenFrage gestellt am: 21.12.2016 um 09:02:33 in der Kategorie: Vertragsrecht |
Einsatz | 60,00 € (inkl. 19% MwSt.) |
Status | Beendet |
Antwort zur Frage (21.12.2016 um 10:44:19)
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Einschlägig ist hier § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Für langfristige Darlehen, welche auch ein Forwarddarlehen einschließt, kann eine Kündigung nach Ablauf von 10 Jahren ausgesprochen werden.
2. Die 10 Jahresfrist beginnt mit vollständigem Erhalt des Darlehensbetrages zu laufen. Ausreichend ist auch eine Ablösung eines vorherigen Darlehens. Nach Ablauf der 10 Jahre kann mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Dies gilt auch bei einer längeren Sollzinsbindung.
3. Wurde das Forwarddarlehen in 2010 ausgezahlt, kann der Darlehensvertrag in 2020 unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Wurde der Darlehensbertrag beispielsweise zum 30.06.2010 ausgezahlt, kann das Darlehen am 01.07.2020 zum 01.01.2021 gekündigt werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihre Frage beantworten.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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