Werkvertragsrecht: Überholen trotz Generalüberholung nicht garantiert (10.12.2007, 11:44)
Zur Frage, ob eine Werkstatt für einen Motorschaden haftet, wenn sie bei einer Generalüberholung ein fehlerhaftes Originalteil einbaut
Für einen Motorschaden, der durch ein bei einer Generalüberholung eingebautes fehlerhaftes Originalteil verursacht wird, haftet die Werkstatt regelmäßig nicht. Der Kunde muss sich vielmehr an den Hersteller des Ersatzteils halten, wenn er Schadensersatz ...