BGH, 3 StR 362/97 (25.02.1998)
StPO § 338 Nr. 6
JGG § 48 Abs. 1, § 109 Abs. 1 Satz 4
Sind Gegenstand der Anklage Taten, die der Angeklagte teils als Jugendlicher, teils als Heranwachsender begangen hat, so findet die Hauptverhandlung auch dann noch unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt, wenn in ihrem Verlauf das Verfahren wegen der Taten, die er als Jugendlicher begangen hat, nach § 1...