OLG-DUESSELDORF, VI-3 Kart 45/08 (V) (27.05.2009)
§§ 94 S.1 EnWG; §§ 6, 9, 13 VwVG; § 40 VwVfG
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Die Zwangsmittelandrohung selbst setzt als erste Stufe des Verwaltungszwangs nur voraus, dass der zu vollziehende Verwaltungsakt vollziehbar ist, er also unanfechtbar, seine sofortige Vollziehung angeordnet ist oder ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat. Eines konkreten Verstoßes gegen die zu erzwi...