VG-MINDEN, 10 L 980/15.A (18.09.2015)§ 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG i.V.m Art. 19 Abs. 4 GG ist für auf die erneute Prüfung von Abschiebungsverboten beschränkte Anträge der Rechtsgedanke zu entnehmen, dass eine Abschiebung durch die zuständige Ausländerbehörde nicht erfolgen darf, bevor die zuständige Behörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, geprüft hat, ob