Zur Möglichkeit der Kündigung vor der Probezeit im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses (17.07.2012, 12:14)
Ein Ausbildungsverhältnis, welches noch nicht begonnen hat, sei auch schon vor der Probezeit kündbar und stelle im Einzelfall keinen Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben dar.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Damit bestätigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ...