BVerfG: Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß (14.01.2007, 19:54)
Nach dem Bundesjagdgesetz bilden zusammenhängende Grundflächen mit einer
land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 ha
an, die im Eigentum ein und derselben Person stehen, einen
Eigenjagdbezirk. Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem
Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk,
wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen. Die Eigentümer der
Grundflächen, die zu ...