OVG-BERLIN-BRANDENBURG, OVG 6 B 34.12 (27.02.2013)
Eine Verwaltungspraxis, der zufolge eine Zuwendung wegen Vergabeverstößen abgelehnt wird, ist jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Verstöße geeignet sind, sich auf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwendung der Zuwendung auszuwirken; ein konkreter Nachweis hierfür ist nicht erforderlich....