In Deutschland ist das Handelsrecht als Recht des Handels das Sonderprivatrecht des Kaufmanns. Primär betreffen die Vorschriften des Handelsrechts die rechtlichen Beziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern. Ferner beinhaltet das Handelsrecht Vorschriften bezüglich der wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Das heutige Handelsrecht beinhaltet ferner Vorschriften, die für das Handwerk, die Industrie im Allgemeinen und das Gewerbe gelten. Die relevantesten Rechtsquellen des Handelsrechts sind das HGB (Handelsgesetzbuch), das Bürgerliche Gesetzbuch sowie diverse Nebengesetze. Zu den Nebengesetzen gehören z.B. der gewerbliche Rechtsschutz, das Gesellschaftsrecht und außerdem das Scheckgesetz und das Wechselgesetz. Nach dem HGB ist die Geltung des Handelsrechts von der Kaufmannseigenschaft, über die wenigstens eine der beteiligten Parteien verfügen muss, abhängig. Die Kaufmannseigenschaft löst eine Vielzahl an Privilegien und Pflichten aus, die für Kaufleute Gültigkeit finden. Im HGB ist der Kaufmannsbegriff eindeutig formuliert. Kaufmann ist im Sinne des HGB jede Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. Sind Handelsvertreter als selbständig Gewerbetreibende tätig und ist es ihre Aufgabe, für andere Unternehmer Geschäfte in deren Namen abzuschließen oder zu vermitteln, dann sind auch sie vom Handelsrecht betroffen.
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Im Handelsgesetzbuch finden sich u.a. Regelungen in Bezug auf Prokura, den Handelssstand und Handlungsvollmachten
Regelungen und Vorschriften, welche beispielsweise im HGB normiert sind, betreffen zum Beispiel die Handlungsvollmacht, den Handelsstand, Kommissionsgeschäfte oder auch das Gesellschaftsvermögen. Darauf hinzuweisen ist, dass sich Problemstellungen im Handelsrecht oft mit anderen Rechtsbereichen überschneiden. Zu nennen sind hierbei Bereiche wie das Wirtschaftsrecht, das Handelsvertragsrecht, das Vertriebsrecht, das Bilanzrecht oder auch das Unternehmensrecht.
Fragen bezüglich der Nachfolgeplanung? Ein Anwalt oder eine Anwältin bringt Licht ins Dunkel
Das Handelsrecht ist eine schwierige Materie. Aus diesem Grund sollte man sich bei Fragen und Problemen an eine Fachperson wenden. Infrage kommen hier ein Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Handelsrecht. Selbstverständlich ist man vor allem auch bei einem Fachanwalt zum Handelsrecht in den besten Händen. Kontaktiert man eine Anwaltskanzlei, in der Anwälte für Handelsrecht tätig sind, kann man im Normalfall sicher sein, dort nicht nur kompetent beraten zu werden. Die Rechtsanwälte im Handelsrecht werden auch in der Lage sein, mandantenorientierte Lösungsvorschläge anzubieten und sind zudem im Normalfall erfahren in der Prozessführung. In Dresden finden sich einige Anwälte, zu deren Tätigkeitsschwerpunkt das Handelsrecht gehört. Einen Anwalt im Handelsrecht in Dresden zu konsultieren ist nicht nur der beste Schritt, wenn man Fragestellungen z.B. bezüglich Prokura oder Kommissionsverträge hat. Der Rechtsanwalt aus Dresden für Handelsrecht bietet auch Antworten und Lösungswege z.B. bei der Nachfolgeplanung oder wenn eine Gesellschaftertrennung oder Gesellschafterstreit im Raum stehen. Gerade im Bereich des Handelsrechts ist die Beratung durch einen fachlich versierten Rechtsanwalt von großer Wichtigkeit, um einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Kann keine einvernehmliche außergerichtliche Lösung gefunden werden, dann wird der Anwalt selbstverständlich die Gerichtsvertretung übernehmen.
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