Das Insolvenzrecht ist dem Zivilrecht untergliedert. Geregelt ist das Insolvenzrecht in der InsO (Insolvenzordnung). Grenzüberschreitende Insolvenzen sind in der Europäischen Insolvenzordnung (EuInsVO) normiert. Bei einer akuten Zahlungsunfähigkeit verfolgt das Insolvenzverfahren zwei Ziele: entweder die Insolvenz wird in geordnetem Rahmen abgewickelt oder aber die Liquidität wird wieder hergestellt. Es gilt im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Forderungen der Gläubiger so gut als möglich zu befriedigen. Hierfür wird die Insolvenzmasse gerecht aufgeteilt. Im Gegenzug soll gesichert werden, dass dem Schuldner genug Geld verbleibt, um ein menschenwürdiges Leben zu führen. Am Ende des Insolvenzverfahrens steht bei einer Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz die Restschuldbefreiung. Voraussetzung für die Befreiung von der Restschuld ist, dass der Schuldner in der sogenannten Wohlverhaltensphase ein finanziell korrektes Verhalten an den Tag gelegt hat. Bei einer Unternehmensinsolvenz steht am Ende in den meisten Fällen die Auflösung; auch ein Neuanfang ist möglich.
Ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht ist der ideale Ansprechpartner bei Fragen rund um die Privatinsolvenz
Hat man als Selbständiger oder als Privatperson Schulden, dann bedeutet das nicht, dass man zwangsläufig insolvent ist und die letzte Möglichkeit eine Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz ist. Ist eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten, dann sollte sofort eine Schuldnerberatung in Anspruch genommen werden. Der beste Ansprechpartner ist hier ein Anwalt. Berlin bietet einige Anwälte und Anwältinnen für Insolvenzrecht, die ihren Mandanten bei sämtlichen rechtlichen Problemen im Insolvenzrecht kompetent zur Seite stehen. Ein Rechtsanwalt im Insolvenzrecht in Berlin wird seinen Mandanten beraten und auch Fragestellungen zum Beispiel bezüglich der Pfändungstabelle und der Pfändungsfreigrenzen kompetent beantworten. Auch wenn z.B. das Konto oder der Lohn bereits gepfändet wurden, ist ein Rechtsanwalt der optimale Ansprechpartner, denn er kennt sich auch in sämtlichen Belangen das Zwangsvollstreckungsrecht betreffend bestens aus. Ist es offensichtlich, dass eine Überschuldung vorliegt, dann wird der Anwalt einen Schuldenbereinigungsplan erstellen. Zur Schuldenbereinigung wird dann das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet. Ziel des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ist es, das Schuldenproblem ohne ein offizielles Insolvenzverfahren zu lösen. Das Scheitern des außergerichtlichen Gläubigervergleichs resultiert in der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das in der Folge vom Insolvenzgericht eröffnet wird. Es wird ein Insolvenzverwalter benannt. Dieser wird in der Verbraucherinsolvenz auch als Treuhänder bezeichnet. Der Treuhänder ist verantwortlich für die gerechte Aufteilung des Vermögens und überwacht die monatlichen Zahlungen.
Wenn einem Unternehmen die Insolvenz droht, sollte umgehend ein Anwalt für Insolvenzrecht kontaktiert werden
Aber nicht nur private Personen, sondern vor allem auch Unternehmer sollten bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit so schnell als möglich einen Anwalt für Insolvenzrecht in Berlin kontaktieren, denn Insolvenzverschleppung ist eine Straftat. Sucht man als Unternehmer bei einer Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens früh genug eine Rechtsanwaltskanzlei für Insolvenzrecht auf, dann kann schon vor der Insolvenzanmeldung ein Insolvenzplan ausgearbeitet werden. Liegt schon ein Insolvenzplan bei Abgabe des Insolvenzantrags vor, wird dies ein angestrebtes Insolvenzplanverfahren im Regelfall beschleunigen. Sollte bei Insolvenzanmeldung noch kein Insolvenzplan vorliegen, dann kann der Insolvenzanwalt dafür sorgen, dass ein Schutzschirmverfahren eingeleitet wird. Alternativ kann der Rechtsanwalt möglicherweise erreichen, eine Insolvenz durch Restrukturierung abzuwenden.
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