Autor: JuraForum.de-Redaktion, verfasst am 03.03.2015, 07:44 Art. 21 GG besagt, dass politische Parteien von besonderer Bedeutung für die Demokratie sind. Wird eine Partei jedoch als verfassungswidrig angesehen, so darf sie verboten werden. Dies obliegt dem Bundesverfassungsgericht.
Wann wird eine Partei als verfassungswidrig angesehen?
Gemäß Art. 21 Abs. 2 GG sind politische Parteien dann verfassungswidrig, wenn ihre Ziele oder das Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische ...
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