Autor: JuraForum.de-Redaktion, verfasst am 01.09.2014, 09:32 Jeden Tag wird er mit vielen Menschen geschlossen- im Restaurant oder in einer Gastwirtschaft - der Bewirtungsvertrag. Bei dem Vertrag zwischen Gast und Gastwirt handelt es sich in rechtlicher Hinsicht, um einen ganz besonderen Vertrag, denn er enthält verschiedene Elemente aus typischen Verträgen, wie Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag und Dienstvertrag. Der Bewirtungsvertrag ist daher ein gemischter Vertrag.
Ein Besuch im Restaurant
Der Gast ist hungrig und bestellt ...
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