Lexikon, zuletzt aktualisiert am: 30.12.2021 | Jetzt kommentieren
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Als „Zeugnisverweigerungsrecht“ wird das Recht eines Zeugen bezeichnet, vor Gericht beziehungsweise gegenüber der Staatsanwaltschaft die Aussage oder Eidesleistung zu verweigern.
Grundsätzlich muss eine Person, welche vor Gericht geladen wird, um eine Aussage zu machen, dieser Aufforderung nachkommen werden. Ausnahmen bestehen lediglich in jenen Fällen, in denen sich besagter Zeuge auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, welches in allen Gerichtsverfahren gilt, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
So dürfen Zeugen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen sowie aus beruflichen Gründen Gebrauch machen. Als persönliche Gründe wird anerkannt, wenn der Zeuge ein Angehöriger, Ehepartner oder naher Verwandter des Beschuldigten ist. Auch hat ein Zeuge das Recht, seine Aussage zu verweigern, wenn er dadurch sich oder einen nahen Angehörigen durch die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würde. Im Zivilprozess wird das Zeugnisverweigerungsrecht als „Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen“ bezeichnet und gemäß § 383 ZPO geregelt.
Auf das Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen können sich Zeugen berufen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wie es unter anderem bei Geistlichen, Ärzten, Anwälten und Steuerprüfern der Fall ist.
Gegenüber der Polizei hingegen darf ein Zeuge immer von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, auch wenn die oben genannten Gründe nicht vorliegen. In dem Moment jedoch, in dem die Polizei den betreffenden Fall an die Staatsanwaltschaft abgibt, endet auch das Zeugnisverweigerungsrecht.
Möchte ein Zeuge von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, so muss er sich diesbezüglich an einige Regelungen halten, die in § 386 ZPO aufgeführt sind.
Zunächst kann der Zeuge bereits vor dem Termin, an dem er seine Aussage machen soll, schriftlich anzugeben, dass er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht und auch die hierfür bestehenden Gründe erwähnen. Bei Zeugen, die aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nicht aussagen möchten, genügt ein diesbezüglicher Hinweis. Möchte der Zeuge dies nicht im Vorfeld bekannt geben, so kann er auch während seiner Vernehmung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht bestehen.
Wenn ein Zeuge schriftlich erklärt hat, dass er sein Recht auf Aussageverweigerung wahrnehmen wird, so braucht er gemäß § 386 Abs. 3 nicht zu dem anberaumten Termin der Anhörung zu erscheinen.
Mal angenommen a käme nach einer Straftat, sagen wir Sachbeschädigung, in die Psychiatrie. Es soll ein Gutachten über die Schuldfähigkeit erstellt werden von einem Psychiater in der Psychiatrie. Das Gutachten landet ja beim Staatsanwalt - so hat der Beschuldigte sozusagen by Proxy eine Aussage vor dem Staatsanwalt gemacht. Muss der... » weiter lesen
Angenommen, dass S. als anerkannte Sozialarbeiterin in der Schulsozialarbeit arbeitet. Schüler D. wendet sich mit der Bitte um ein vertrauliches Gespräch und um Rat an S. Er erzählt ihr, er habe im Rahmen einer Mutprobe mit zwei Mitschülern den Pkw eines Lehrers mit Ölfarbe begossen. Er zeigt Reue und suche nach einen Ausweg. S. rät... » weiter lesen
Ich soll ein Referat zum Thema Referat zum Thema "Recht" für ehrenamtliche Helfer in einer Hilfsorganisation halten.In der 40 stündigen Fachdienstausbildung wird erklärt, dass der Helfer der Schweigepflicht unterliegt.Wenn ich mir den § 203 StGB jetzt aber so ansehe, finde ich keinen Punkt, unter den diese Helfer fallen würden.Generell... » weiter lesen
Guten Abend.Folgende fiktive Annahme:M sei mit ca. 56 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft auf der Gerade aus Spur eindeutig über grün gefahren, und die Ampel der Rechtssabbiegerspur steht 4-5 Meter weiter rechts, so dass es unmöglich ist, dass M die Ampeln verwechselt habe. Jedoch wurde M geblitzt. Und der 15 jähriger Neffe von M... » weiter lesen
Besteht bei einem gemeinsamen unehelichen Kind gegenüber dem anderen Elternteil (und dessen Familie) ein Zeugnisverweigerungsrecht? Besteht hier eine Art Schwägerschaft? Wenn ja: Wie berechnet sich hier der Grad und wo ist dies geregelt? Wenn nein: Gibt es angesichts der Anzahl an unehelichen Kindern ein Bestreben dies einzuführen? » weiter lesen
Hi Leutz,
habe hier einen Sonderfall.
Mal angenommen B ist zu schnell gefahren und hat einen Bußgeldbescheid bekommen.
Sein Bruder W gibt darauf hin an er sei gefahren. und bekommt daraufhin einen eigenen Bescheid, woraufhin er zaht und Punkte bekommt.(damit sein Bruder nicht zur Nachschulung, Probezeitverlängerung bekommt)
Später... » weiter lesen
Mal folgender fiktiver Fall angenommen:
Person A und Person B (beide männlich oder beide weiblich) sind befreundet, aber nicht verwandt.
Person A begeht eine Straftat und erzählt Person B im Nachhinein davon. Es kommt zu einem Ermittlungsverfahren in dem auch Person B befragt wird. Jetzt ist Person B ja gesetzlich dazu verpflichtet... » weiter lesen
Hallo,
Kann sich ein Astrologe, ein Schamane, ein Yogalehrer oder ein Medium nach § 53 StPO auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen?
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt
1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;
2. Verteidiger des... » weiter lesen



1. Das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 ZPO gibt dem Zeugen erst dann das Recht, auf Fragen, die ihn in die vom Gesetz umschriebene Konfliktlage bringen könnten, nicht zu antworten, wenn zuvor Fragen überhaupt gestellt wurden.
2. Verfahrensfehlerhaft ist es, in einem Zwischenurteil über die Berechtigung einer Zeugnisverweigerung...
Deckt der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte die Identität eines Informanten auf, so kann er immer noch Angaben zum Inhalt der durch diesen Informanten gemachten Mitteilungen verweigern (BGHSt 28, 240, 246).
War die Feststellung des Fahrzeugführers bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters unmöglich, steht es der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen, wenn sich der Fahrzeughalter auf ein Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht beruft (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
Dies gilt...
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