Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 28.08.2023 | 1 Kommentar
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Die Bundeswehr, als Instrument der Sicherheitspolitik Deutschlands, basiert auf einem Wehrsystem, das sich in den letzten 150 Jahren herausgebildet hat. Es ist ein Verbund entstanden von Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Wehrpflichtigen, der über lange Zeit als starr und unveränderlich betrachtet wurde. Erst das 21. Jahrhundert hat mit Nato-Strategie und Veränderung der internationalen Lage einen Wandel herbeigeführt, der unter anderem die Schlüsselbedeutung der Wehrpflicht infrage stellt.
Historisch betrachtet ist die Wehrpflicht ein Prinzip des Liberalismus, relevant vor rund 200 Jahren und im revolutionären Frankreich erstmals eingeführt. Der erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, sprach von der Wehrpflicht als dem "legitimen Kind der Demokratie".
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts, als direkte Folge des Friedens von Tilsit (1807) gingen die Stein-Hardenbergische Reformen in die Geschichte als eine Reihe von gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen ein.
Es waren umfangreiche Staats- und Verwaltungsreformen nach der Niederlage Preußens gegen Napoleon (Schlacht bei Jena und Auerstedt; 1806).
Unabhängig davon, dass eine Heeresreform mit liberalen Grundzügen unumgänglich war, lieferte der Frieden von Tilsit ein zusätzliches Argument. Durch ihn war die Truppenstärke auf 42.000 Mann begrenzt. Das bezog sich auf das stehende Heer und nicht auf die Reserven. Mit dem Krümper-System (Scharnhorst) wurde die Begrenzung übergangen und deshalb gilt es als Vorstufe der Volkswehr und späteren Wehrpflicht. Scharnhorsts Plan war die Schaffung einer kriegstauglichen Reservetruppe, die im Wesentlichen sofort einsatzbereit war, deren Personalstand aber nicht dem Regulativ des Friedensvertrages unterworfen wurde.
Die preußische Heeresreform (1807 - 1814) sollte die preußische Armee befähigen gegen Aggressoren wie Napoleon siegreich zu bestehen. Gerhard von Scharnhorst sammelte eine Reihe von Militärexperten um sich (August Graf Neidhart von Gneisenau, Hermann von Boyen, Carl von Clausewitz), deren Reformgedanken dem Prinzip des "französischen Volkskrieges" folgten. Mittelpunkt der Überlegungen war eine Armee, geführt von freiwilligen, patriotisch empfindenden Soldaten, die begeistert ihre Heimat verteidigten. Sie sollten die Armee der zwangsverpflichteten Kämpfer und Söldner ablösen.
Das Militär als "Staat im Staat" (Gerhard von Scharnhorst) müsse in die gesellschaftliche und politische Entwicklung eingebunden sein, müsse sie fördern und unterstützen und nicht lähmen oder gar behindern. "Regierung und Nation müssen ein Bündnis schließen, welches Zutrauen und Liebe zur Verfassung erzeugt".
Ein erster Schritt dazu war, dass dem selbstbewussten Bürgertum der Zugang in das Offizierskorps ermöglicht wurde, es sollte so mit dem Heer "ausgesöhnt" werden und die den Traditionen geschuldete Distanz überbrücken. Vorerst war allerdings ein ganz anderer Kontrast zu überbrücken, nämlich die Kantonspflicht und das Adelsprivileg, das als ein System der Unterdrückung und Unfreiheit das stehende Heer zu halten vermocht hat. Das allerdings entsprach in keiner Weise den Vorstellungen eines bürgerlichen Heeres.
"Bürger in Waffen" war die Parole, die den Umbau des Heeres am besten beschrieb. Das Recht Waffen zu tragen, war eine Grundvoraussetzung der Bürgerschaft, um die Wehrfähigkeit auszubauen. Der Adel empfand es als sozialen Abstieg, die Bürgerlichen jedoch gewannen nun Einfluss auf die staatliche Militär- und Sicherheitspolitik. Die adeligen Vorrechte im Offizierskorps wurden 1808 aufgehoben.
Scharnhorst formulierte 1810: "Alle Bewohner des Staates sind geborene Verteidiger desselben". Das war die Geburtsstunde der Wehrpflicht als Ausdruck der liberalen und zeitgenössischen Form der Wehrgerechtigkeit. Das starke Aufleben des Nationalismus förderte diesen Gedanken und nachdem Deutschland von den französischen Truppen befreit war, trat am 3. September das Wehrgesetz in Kraft, das die Wehrpflicht auch formal regelte. Nebenbei wurde mit dem Gesetz auch die "unbedingte Verfügungsgewalt" des Königs über das stehende Heer ausgesetzt. Er war damit nicht mehr imstande das Heer für Eroberungskriege einzusetzen, das Militär war somit dem absolutistischen Anspruch des Königs entzogen.
Das Prinzip der freiwilligen Landwehr war den Adeligen ein Dorn im Auge. Bereits 1815 pochten sie auf das Monopol des militärischen Machtapparates und sie definierten die Landwehr als eine politische Opposition, von der eine nationale Bedrohung auszugehen schien. Gemeinsam mit den Turner- und Burschenschaften wurde sie den nationalrevolutionären, demagogischen Bewegungen zugerechnet.
Mit der Aussage, dass mit der Landwehr "die Revolution gegen Staat und Königtum bewaffnet wurde" (Herzog Karl von Mecklenburg, 1818), wurde die Restauration vollzogen und 1819 löste der König die Eigenständigkeit der Landwehr auf.
Fürst Wittgenstein und andere polemisierten gegen den Anteil der Bürger im Offizierskorps, eine liberale Wehrpflicht widerspreche dem natürlichen, hierarchischen Prinzip von Staat und Monarchie: "Eine Nation bewaffnen, heißt den Widerstand organisieren und erleichtern". Der Soldat an und für sich sei ein "besonderer Stand" und keinesfalls ein "nur" bewaffneter Bürger. Die allgemeine Wehrpflicht schien damit schnell wieder am Ende, das Landwehrmodell zugunsten national- und machtstaatlicher Massenarmeen beseitigt (1870).
In weiterer Folge wandelte sich die allgemeine Wehrpflicht und wertete den Soldatenstand auf, Söhne des Adels und des Bürgertums wurden zum "Ehrendienst" eingezogen, Wehrpflichtige aus den höheren (gebildeten) Ständen konnten sich als "Reserve-Offizier" ausbilden lassen (Einjährig-Freiwillige).
Seine Feuertaufe bestand das Wehrpflicht-System in den Kriegen gegen Dänemark (1864) und Österreich (1866). Nach dem Deutsch-Französischem Krieg (1870/71) folgen die meisten europäischen Staaten dem preußischen Modell.
Am 9. November 1867 wurde die "Verpflichtung zum Kriegsdienste des Norddeutschen Bundes" in die Reichsverfassung integriert und im Militärgesetz vom 2. Mai 1874 gesetzlich geregelt.
Das System wurde von den späteren deutschen Armeen übernommen und international als Vorbild betrachtet.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste Deutschland auf die Wehrpflicht verzichten (Friedensvertrag von Versailles), um der auferlegten Rüstungsbeschränkung nachzukommen. In der Zeit danach war die Reichswehr die offizielle Armee der Streitkräfte. Sie bestand aus 115.000 Berufssoldaten und war bekannt dafür, dass sie einen Schmelztiegel für republikfeindliche, konservativ-nationalistische, antisemitische Kräfte darstellte.
Innerhalb der Weimarer Republik war sie ein wichtiger politischer Machtfaktor, sah sich als Kaderarmee nach dem Vorbild des alten kaiserlichen Militärs und unterstützte insgeheim Maßnahmen zur Wiederbewaffnung Deutschlands.
Das Kabinett Hitler trat 1933 aus dem Völkerbund aus und begann mit dem Aufbau der Wehrmacht (März 1935), die Wehrpflicht wurde wieder eingeführt. Die Reichswehr ging in der Wehrmacht auf. Hitler hatte die "Wehrhoheit" wiedererlangt.
Zur einjährigen Dienstpflicht 1935 hatten die Jahrgänge ab 1914 (Ostpreußen ab 1910) einzurücken. Dem Wehrdienst ging ein 6-monatiger Arbeitsdienst voraus.
Diese klaren Verstöße gegen den Vertrag von Versailles blieben für das Hitlerregime ohne Folgen und wurden international geduldet. Es gab auch keinen Protest, als die Reichsmarine in Kriegsmarine umbenannt wurde.
Mit der Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 wurde auch die Wehrpflicht beendet.
Die Welt kann anscheinend nicht ohne Kriege auskommen, doch hat sich das Bild gewandelt. Es sind nicht mehr die riesigen Bürgerarmeen, die kämpfend über Land ziehen und große, vernichtende Schlachten schlagen. Spätestens seit den 90er-Jahren werden Kriege von kleinen, aber hochspezialisierten Einsatzkräften mit enormem technischem Aufwand geführt. Die Frage ist, ob in solchen Systemen eine allgemeine Wehrpflicht noch ihren Platz hat.
In der Bundeswehr, 1955 geschaffen, wollte man bewusst einen anderen Zugang zum Wehrsystem verwirklichen. Soviel hatte man aus den Erfahrungen des Nazi-Regimes gelernt. Eine Streitmacht, die von politischen Obrigkeiten gesteuert wurde musste vermieden werden.
Man präferierte ein Herr aus Wehrpflichtigen, mit dem einerseits die erforderliche Truppenstärke zu erreichen war, andererseits eine enge Verbindung zwischen Armee und parlamentarischer Demokratie gegeben schien.
Die Wehrpflicht steht für die enge Verbindung des einzelnen Bürgers mit dem Gemeinwesen Staat und der Verpflichtung, diesen im Ernstfall mit allen gebotenen Mitteln zu verteidigen. Im Artikel 12a Grundgesetz ist die Wehrpflicht nun in der Verfassung verankert, Grundrechte und Gewaltenteilung sind die tragenden Pfeiler des politischen Selbstverständnisses, das die jahrhundertelange Bindung an Traditionen ersetzt.
Der Artikel regelt auch den Wehrersatzdienst, wenn jemand aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe verweigert.
Offiziell eingeführt wurde die Wehrpflicht mit dem gleichlautenden Gesetz vom 21. Juli 1956 (BRD). Die Dauer des Grundwehrdienstes war weitgehend von den aktuellen sicherheitspolitischen Verhältnissen bestimmt:
Ab1996 war es möglich einen zusätzlichen freiwilligen Wehrdienst in der Dauer von 2 bis 13 Monaten im Anschluss an den Grundwehrdienst zu leisten.
Die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland wurde 2011 beschlossen.
Bereits Ende des 20. Jahrhunderts war der Trend zu Armeen, die sich aus Freiwilligen rekrutierten zu beobachten. Das Ende der Massenarmeen schien gekommen. Viele europäische Länder haben kurz nach dem Wechsel ins neue Jahrtausend ihre Wehrpflicht abgeschafft: Belgien, Niederlande, Frankreich, Spanien Portugal.
Der Aussetzung der Wehrpflicht gingen lange Debatten von Interessengruppen und politischen Parteien voraus. Alternative Vorschläge wurden gemacht und wieder verworfen, die SPD sprach sich für eine Umwandlung in eine freiwillige Wehrdienstleistung aus.
Als Gründe für die Aussetzung werden vor allem finanzielle und sicherheitspolitische Überlegungen genannt. Auch die Änderung des Bedrohungsbildes bot der Regierung einen Anlass. Man ging davon aus, dass die Bundeswehr künftig mit Auslandseinsätzen auf Krisen reagieren sollte und deshalb weniger Ressourcen für die Bündnis- und Landesverteidigung erforderlich waren. Schließlich war die konventionelle Bedrohung durch den ehemaligen Warschauer Pakt nicht mehr gegeben.
Mit 1. Juli 2011 sollte niemand mehr gegen seinen Willen einberufen werden (Beschluss vom 15. 12. 2010). Damit war der letzte Einberufungstermin der 3. Januar 2011.
Die Debatte um die Wiedereinführung nimmt in regelmäßigen Abständen Fahrt auf. Ein Treiber dafür scheint der latente Rechtsextremismus zu sein. Die Wehrbeauftragte Högl, spricht von einem Riesenfehler im Zusammenhang mit der Aussetzung der Wehrpflicht. Andere Stimmen wiederum halten die Bekämpfung des rechten Radikalismus für eine unzureichende Begründung, um über die Einführung einer Wehr- oder Dienstpflicht zu diskutieren (Friedrich Merz, CDU Vorsitzender, 2020).
Politisch ist die Einführung schwer umkämpft. Ein Grundsatzprogramm, bestehend aus mehreren "Leitfragen" soll noch 2020 erarbeitet werden. Seitens der CDU wird eine 12-monatige Dienstpflicht präferiert. Es gehe vor allem nicht nur um die Bundeswehr und sicherheitspolitische Fragen allein. Gerade für junge Menschen sei ein Dienst in sozialen, kulturellen oder ökologischen Einrichtungen im In- und Ausland sinnvoll und gewinnbringend, so der Tenor.
Eine allgemeine Dienstpflicht scheint aber kaum realisierbar, denn dazu bedarf es einer Änderung des Grundgesetzes. Damit könnte allerdings ein Verstoß gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands (Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) einhergehen. Seitens des politischen Gegners kommt das Argument der Verfassungswidrigkeit (Zwangsarbeit).
Für beide Seiten ist klar, dass nicht nur das Thema Wehrpflicht am Tisch liegt, sondern es auch darum geht, die nicht nur für die Landesverteidigung erforderliche Truppenstärke sicherzustellen, sondern die auch der Einhaltung von Bündnisverträgen geschuldet ist.
Vom rechtlichen Standpunkt gesehen, steht einer Wehrpflicht nichts entgegen. Sie wurde nicht "abgeschafft", sondern nur ausgesetzt und die Bestimmungen des § 12a GG in Verbindung mit dem Wehrpflichtgesetz gelten noch immer. Aus sicherheitspolitischen Gründen, da ist sich die Politik einig, ist sie nicht mehr nötig.
Der Aussetzung der Wehrpflicht folgend wurden 2011 die verteidigungspolitischen Richtlinien 2011 (VPR) beschlossen, die mit "Nationale Interessen wahren – Internationale Verantwortung übernehmen" die Neuausrichtung der Bundeswehr einleiteten. Künftig sollten die sicherheitspolitischen Anforderungen gegenüber finanziellen Zwängen den Vorrang haben.
2016 folgte das Weißbuch als oberstes sicherheits- und verteidigungspolitisches Grundlagenwerk, herausgegeben von der Bundesregierung. Dem Buch ist als Auftrag der Bundeswehr zu entnehmen: "Verteidigung der Souveränität Deutschland und der territorialen Integrität". Der Staat insgesamt soll gegen Bedrohungen von außen widerstandsfähiger gemacht werden.
Weiters hat die Bundeswehr den Auftrag, die Verbündeten Deutschlands zu schützen, die transatlantische Partnerschaft zu stärken und die europäische Integration zu fördern.
Die Bundeswehr in Zahlen (Stand 2020):
Seit 1990 nehmen Soldaten und Soldatinnen an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teil. So leistet sie einen wesentlichen Beitrag zu weltweiter Sicherheit und Stabilität. Es werden Streitkräfte im Irak, Afghanistan, Libanon und Mali ausgebildet. Sicherheitsberater unterstützen die nationalen Sicherheitsbehörden, die sanitätsdienstliche Versorgung wird organisiert. Gemeinsam mit Bündnispartnern wird die Ostflanke der NATO gesichert.
Der Aussetzung der Wehrpflicht gingen lange Debatten voraus. Es war bereits um die Jahrtausendwende bekannt, dass die Gruppe der potenziellen Wehrpflichtigen stark gesunken war. Zum Beispiel hatten nur 24 % des Geburtsjahrgangs 1982 die Wehrpflicht abgeleistet. Das löste eine breite Diskussion um die Wehrgerechtigkeit aus. Ebenso nahm das Thema "Frauen" bei der Bundeswehr breiten Raum für Diskussionen ein.
Das gewichtigste Argument schien auf der Kostenseite zu liegen. Rein betriebswirtschaftlich gesehen, mag eine Armee, die mit einem großen Teil an Wehrpflichtigen aufgestellt ist, billiger sein. Betrachtet man das allerdings von der volkswirtschaftlichen Seite, sieht die Lage anders aus. Die Wehrpflicht führe zu einem erheblichen Ausfall an Kaufkraft, Steuern und Sozialabgaben, wird prognostiziert.
Der Volkswirtschaft entgeht der Beitrag einer ausgebildeten Arbeitskraft zur wirtschaftlichen Wertschöpfung. Die Berechnungen ergaben, dass eine Berufsarmee den Verteidigungsetat stärker be-, zugleich aber die Volkswirtschaft entlasten würde.
Missionen sind besondere Auslandsverwendungen in Zusammenarbeit mit Partnern der Europäischen Union und den NATO-Verbündeten.










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