Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 30.01.2024 | Jetzt kommentieren| 2 Bewertungen
Inhaltsverzeichnis
Vollstreckungsaufschub meint ein Hinauszögern bzw. Verschieben einer zulässigen Vollstreckungshandlung.
Man erhält Post vom Finanzamt und soll einen erheblichen Teil an Steuern nachzahlen. Sollte man nicht innerhalb der nächsten 4 Wochen bezahlen, droht das Finanzamt mit der Vollstreckung. Was nun?
Eine gesetzliche Regelung dazu, dass dem Schuldner grds. ein Anspruch auf Vollstreckungsaufschub zusteht, gibt es nicht.
Allerdings hat die jeweilige Vollstreckungsbehörde zu prüfen, ob im jeweiligen Fall ein Aufschub in Betracht kommt.
Die Entscheidung liegt dabei im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Die Behörde kann also selbst entscheiden, ob sie eine Maßnahme und auch welche Maßnahme sie vornimmt. Bei der Ermessensentscheidung hat die Behörde die Belange des Schuldners in einem besonderen Maß zu berücksichtigen.
In Einzelfällen kann sich das Ermessen der Behörde sogar auf Null reduzieren. Dies ist der Fall, wenn die jeweilige Vollstreckungsmaßnahme so unbillig wäre, dass nur eine Einstellung oder Einschränkung der Vollstreckung in Betracht kommt, vgl. § 258 AO (Abgabenordnung).
Die Behörde hat hierbei folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Der Antrag auf Vollstreckungsaufschub kann formlos gestellt werden und bedarf der Schriftform.
Die Vollstreckungsbehörde verlangt vom Schuldner in der Regel eine
Bei kleineren Forderungen (in der Regel unter 5.000 Euro) kann die Vollstreckungsbehörde auf die Einreichung dieser Unterlagen verzichten.
Eine Vollstreckungsmaßnahme ist dann unbillig, wenn die Vollstreckung oder einzelne Maßnahmen dem Schuldner einen unangemessenen Nachteil erbringen, der durch kurzfristiges Abwarten oder durch eine andere, weniger belastende Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte.
In Fällen, wo eine Ratenzahlung durch den Vollstreckungsschuldner angeboten wird, ist das der Fall, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass der Schuldner seine Zusage auf Ratenzahlung einhalten wird somit mit einer zügigen und kurzfristigen Tilgung der Schuld gerechnet werden kann.
Wenn die Vollstreckungsbehörde dennoch auf Zahlung besteht und einem Vollstreckungsaufschub nicht zugestimmt hat und stattdessen mit der weiteren Vollstreckung droht im Falle der Nichtzahlung, kann man alternativ einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Der Antrag auf Ratenzahlung hat oftmals Erfolg
Auch hierbei hat die jeweilige Vollstreckungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob es dem Antrag auf Ratenzahlung stattgibt oder nicht. Auch in diesem Fall besteht kein Rechtsanspruch. Ein Antrag auf Ratenzahlung bedarf der Schriftform, kann aber formlos gestellt werden.
Nachfolgend haben wir für Sie ein Muster für einen Vollstreckungsaufschub entworfen:
Max Mustermann
Berliner Str. 10
10000 Musterstadt
An die
Stadt Musterstadt
Finanzamt als Vollstreckungsbehörde
Vollstreckungsstraße 100
10000 Musterstadt
Betreff: Vollstreckungsbescheid vom 1.1.2023
Ihr Zeichen.: 1000/2022
Antrag auf Vollstreckungsaufschub/Ratenzahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der oben genannten Angelegenheit habe ich Ihren Vollstreckungsbescheid vom 1.1.2023 dankend erhalten.
Ich kann den offenen Betrag in der von Ihnen gesetzten Frist aufgrund meiner aktuell sehr angeschlagenen finanziellen Situation nicht aufbringen.
Ich beantrage daher hiermit die Aussetzung der Vollstreckung und beantrage Zahlungsaufschub von 6 Monaten.
(alternativ: Ich beantrage hiermit die Aussetzung der Vollstreckung und beantrage es mir zu gestatten, den offenen Betrag in monatlichen Raten zu je 50 Euro, beginnend zum 01.04.2023, zu zahlen.)
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Anlage: Nachweis Vermögensverhältnis
Wenn die Vollstreckungsbehörde den Antrag auf Vollstreckungsaufschub abgelehnt hat, besteht die Möglichkeit hiergegen Einspruch einzulegen. Über den Einspruch entscheidet die Vollstreckungsbehörde selbst.
Die Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs bewirkt in der Regel eine Unterbrechung der Verjährungsfrist. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Verjährungsfrist neu zu laufen beginnt.
Ein Vollstreckungsaufschub ist eine Maßnahme, die es einem Schuldner ermöglicht, eine vorläufige Aussetzung der Vollstreckung gegen ihn zu erreichen. Dies bedeutet, dass der Schuldner eine Verzögerung der Vollstreckungsmaßnahmen, die vom Gläubiger, wie z.B. dem Finanzamt, eingeleitet wurden, beantragen kann.
Der Vollstreckungsaufschub kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden, wie beispielsweise:
Jeder Schuldner, der von einer Vollstreckungsmaßnahme betroffen ist, kann einen Vollstreckungsaufschub beantragen. Dies gilt auch für Schuldner, die ihre Steuerschulden beim Finanzamt nicht begleichen können.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Antragsteller nachweisen muss, dass er tatsächlich Schwierigkeiten hat, die Schulden zu begleichen oder dass er unerwarteten Ereignissen ausgesetzt ist, die seine finanzielle Lage beeinflusst haben.
Ein Antrag auf Vollstreckungsaufschub beim Finanzamt muss schriftlich gestellt werden. Der Antrag sollte eine Erklärung enthalten, warum der Antragsteller Schwierigkeiten hat, die Schulden zu begleichen oder welche unerwarteten Ereignisse ihn betroffen haben.
Zusätzlich muss der Antragsteller seine finanzielle Situation offenlegen und beweisen, dass er die Schulden innerhalb eines bestimmten Zeitraums begleichen kann. Der Antragsteller muss auch darlegen, warum ein Vollstreckungsaufschub gerechtfertigt ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Antrag auf Vollstreckungsaufschub beim Finanzamt so früh wie möglich gestellt werden sollte, bevor eine Vollstreckungsmaßnahme eingeleitet wird.
Ein Vollstreckungsaufschub hat zur Folge, dass eine vorübergehende Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner gewährt wird. Dies bedeutet, dass der Schuldner Zeit hat, seine finanzielle Situation zu verbessern und die Schulden innerhalb des festgelegten Zeitraums zu begleichen.
Wenn ein Vollstreckungsaufschub gewährt wird, werden in der Regel keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner eingeleitet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Vollstreckungsaufschub keine endgültige Lösung für die Schuldenprobleme des Schuldners ist. Es ist lediglich eine vorübergehende Maßnahme, um dem Schuldner Zeit zu geben, seine finanzielle Situation zu verbessern und die Schulden zu begleichen.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Vollstreckungsaufschub nicht automatisch gewährt wird. Das Finanzamt prüft den Antrag auf Vollstreckungsaufschub sorgfältig und entscheidet dann, ob der Antrag gerechtfertigt ist oder nicht.
Die Dauer des Vollstreckungsaufschubs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe der Schulden und der finanziellen Situation des Schuldners.
In der Regel wird der Vollstreckungsaufschub für einen bestimmten Zeitraum gewährt, in dem der Schuldner seine Schulden begleichen kann. Wenn der Schuldner jedoch Schwierigkeiten hat, die Schulden innerhalb des festgelegten Zeitraums zu begleichen, kann er möglicherweise eine Verlängerung des Vollstreckungsaufschubs beantragen.
Ja, das Finanzamt kann den Antrag auf Vollstreckungsaufschub ablehnen, wenn es der Meinung ist, dass der Antragsteller nicht in der Lage sein wird, die Schulden innerhalb des festgelegten Zeitraums zu begleichen oder wenn der Antragsteller nicht glaubhaft machen konnte, dass er tatsächlich Schwierigkeiten hat, die Schulden zu begleichen oder unerwarteten Ereignissen ausgesetzt war.
Das Finanzamt kann auch den Vollstreckungsaufschub ablehnen, wenn der Schuldner bereits mehrere Vollstreckungsaufschübe erhalten hat oder wenn der Schuldner bereits andere Maßnahmen des Finanzamtes, wie z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung, nicht eingehalten hat.
Wenn der Antrag auf Vollstreckungsaufschub abgelehnt wird, kann der Schuldner verschiedene Optionen in Betracht ziehen. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Finanzamt zu treffen, um die Schulden in Teilbeträgen zu begleichen.
Wenn der Schuldner jedoch nachweislich nicht in der Lage ist, die Schulden zu begleichen, kann er möglicherweise eine Stundung der Schulden beantragen oder sogar eine private Insolvenz in Erwägung ziehen.









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