Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 01.03.2023 | 4 Kommentare
Inhaltsverzeichnis
Ein Staat ist eine politische Organisation einer Personengemeinschaft, die nach der sog. Drei-Elementen-Lehre ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt voraussetzt.
Bei einem Staat kann es sich auch um einen Zusammenschluss mehrerer Teilstaaten zu einem Gesamtstaat handeln (sog. Bundesstaat), wenn dabei die oben genannten Merkmale gewahrt bleiben.
Ein Staat muss drei Merkmale erfüllen:
Das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland setzt sich dreidimensional zusammen aus der Landfläche, den Hoheitsgewässern und dem Luftraum. Dabei ist eine notwendige Bedingung für die Zurechnung eines Raumes zum Staatsgebiet die faktische Möglichkeit seiner Beherrschbarkeit.
Bei dem deutschen Staatsgebiet handelt es sich um einen Bundesstaat, der sich derzeit aus 16 Teilstaaten (den sog. Ländern) zusammensetzt. Eine Änderung der Teilstaaten innerhalb des Staatsgebietes ist gem. Art. 29 GG [Grundgesetz] möglich.
Als Staatsvolk bezeichnet man zunächst die Bevölkerung des Staates, also alle Personen die einen festen Wohnsitz im Staatsgebiet haben, unabhängig von ihrer Nationalität (Ethnie, Herkunft). Im Rahmen der Drei-Elemente-Lehre wäre es daher begrifflich genauer, wenn man vom Staatsbürgervolk sprechen würde. Dabei handelt es sich nämlich um die Gesamtheit derjenigen, die am status activus teilhaben können, also um diejenigen, die sich aktiv (zum Beispiel durch Wahlen) am Staat beteiligen können (vgl. dazu Art. 116 GG).
Die Staatsgewalt wird in der Bundesrepublik Deutschland auf die Legislative, die Exekutive und die Judikative verteilt (sog. Gewaltenteilung; vgl. Art. 1 Absatz 3 und Art. 20 Absatz 3 GG).
Im Bereich der Legislative, die sog. gesetzgebende Gewalt, sind daher die Organe des Bundestages und des Bundesrates zu nennen. Diese Gewalt liegt somit beim Parlament als Leitgewalt in der Demokratie (sog. parlamentarische Demokratie).
Im Bereich der Exekutive, die sog. ausführende Gewalt, ist insbesondere die Bundesregierung zu nennen. An ihrer Spitze steht der Bundeskanzler, der die Richtlinien der Politik vorgeht.
Der Bundespräsident ist zwa als Staatsoberhaupt ebenso ein Staatsorgan, hat jedoch eher eine repräsentative Funktion.
Im Bereich der Judikative, der sog. rechtsprechenden Gewalt, stehen das Bundesverfassungsgericht sowie die fünf obersten Bundesgerichte (vgl. Art. 95 GG: Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzgericht, Bundessozialgericht).
Diese Gewaltenteilung wird im Rahmen der sog. Ewigkeitsklausel des Art. 79 Absatz 3 GG garantiert:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Damit sind insbesondere folgende Änderungen ausgeschlossen:
Der Staat ist ein politisches Gebilde, das aus einer
Der Staat hat im Rechtssystem eine zentrale Rolle. Er ist der Garant für die Einhaltung der Gesetze und sorgt dafür, dass Rechtsstreitigkeiten fair und gerecht entschieden werden.
Der Staat hat im Rechtssystem verschiedene Befugnisse, die ihm die Durchsetzung von Recht und Gesetz ermöglichen. Dazu gehören insbesondere:
Der Staat hat im Rechtssystem auch bestimmte Verpflichtungen, denen er nachkommen muss. Dazu gehören insbesondere:
Die Gerichte spielen eine zentrale Rolle im Rechtssystem. Sie sind unabhängig und entscheiden über Streitigkeiten und Rechtsfragen. Die Entscheidungen der Gerichte sind verbindlich und müssen von allen Beteiligten akzeptiert werden. Das Rechtssystem basiert auf der Idee der Gewaltenteilung, das heißt, dass die
unabhängig voneinander agieren und sich gegenseitig kontrollieren.
Gesetze sind die Grundlage des Rechtssystems. Sie werden vom Parlament beschlossen und regeln die Beziehungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern sowie zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern. Gesetze schaffen Rechtssicherheit und legen fest, welche Handlungen erlaubt oder verboten sind. Sie dienen auch als Grundlage für Entscheidungen von Gerichten und anderen staatlichen Institutionen. Gesetze haben im Rechtssystem eine höhere Stellung als andere Rechtsquellen, wie zum Beispiel Verordnungen oder Richtlinien.
Wenn man mit einer Entscheidung des Staates nicht einverstanden ist, kann man dagegen vorgehen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Die Unabhängigkeit der Justiz ist eine wichtige Grundlage des Rechtssystems. Sie sorgt dafür, dass Gerichte unabhängig und neutral entscheiden können und nicht durch politische oder wirtschaftliche Interessen beeinflusst werden. Die Unabhängigkeit der Justiz wird durch verschiedene Maßnahmen gesichert, wie zum Beispiel die
Die Grundrechte spielen eine wichtige Rolle im Rechtssystem. Sie sind in der Verfassung verankert und garantieren den Bürgerinnen und Bürgern bestimmte Freiheits- und Schutzrechte. Man könnte sie auch Abwehrrechte gegen den Staat nennen. Die Grundrechte dienen als Grundlage für Entscheidungen von Gerichten und anderen staatlichen Institutionen. Sie stellen sicher, dass der Staat die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger respektiert und schützt. Ein Beispiel für ein Grundrecht ist die Meinungsfreiheit, die das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit garantiert (Artikel 5 GG).










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