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Staat - Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt leicht erklärt

Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 01.03.2023 | 4 Kommentare

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Staat. (© Alta.C/ Fotolia.com)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Staat. (© Alta.C/ Fotolia.com)

Ein Staat ist eine politische Organisation einer Personengemeinschaft, die nach der sog. Drei-Elementen-Lehre ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt voraussetzt.

Bei einem Staat kann es sich auch um einen Zusammenschluss mehrerer Teilstaaten zu einem Gesamtstaat handeln (sog. Bundesstaat), wenn dabei die oben genannten Merkmale gewahrt bleiben.

Staat - 3 Merkmale

Ein Staat muss drei Merkmale erfüllen:

  1. Staatsgebiet:
    Bei dem Staatsgebiet handelt es sich um einen geographisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (vgl. zu dem Begriff auch mit der Präambel der deutschen Verfassung).
  2. Staatsvolk:
    Staatsvolk meint die Bevölkerung des Staates, also die Summe der Staatsangehörigen (vgl. dazu auch mit Art. 116 GG).
  3. Staatsgewalt:
    Staatsgewalt meint hingegen eine stabile Regierung, die effektiv ihre hoheitliche Gewalt ausübt.

Staat - „Bundesrepublik Deutschland“

Das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland setzt sich dreidimensional zusammen aus der Landfläche, den Hoheitsgewässern und dem Luftraum. Dabei ist eine notwendige Bedingung für die Zurechnung eines Raumes zum Staatsgebiet die faktische Möglichkeit seiner Beherrschbarkeit.

Bei dem deutschen Staatsgebiet handelt es sich um einen Bundesstaat, der sich derzeit aus 16 Teilstaaten (den sog. Ländern) zusammensetzt. Eine Änderung der Teilstaaten innerhalb des Staatsgebietes ist gem. Art. 29 GG [Grundgesetz] möglich.

Als Staatsvolk bezeichnet man zunächst die Bevölkerung des Staates, also alle Personen die einen festen Wohnsitz im Staatsgebiet haben, unabhängig von ihrer Nationalität (Ethnie, Herkunft). Im Rahmen der Drei-Elemente-Lehre wäre es daher begrifflich genauer, wenn man vom Staatsbürgervolk sprechen würde. Dabei handelt es sich nämlich um die Gesamtheit derjenigen, die am status activus teilhaben können, also um diejenigen, die sich aktiv (zum Beispiel durch Wahlen) am Staat beteiligen können (vgl. dazu Art. 116 GG).

Die Staatsgewalt wird in der Bundesrepublik Deutschland auf die Legislative, die Exekutive und die Judikative verteilt (sog. Gewaltenteilung; vgl. Art. 1 Absatz 3 und Art. 20 Absatz 3 GG).

Im Bereich der Legislative, die sog. gesetzgebende Gewalt, sind daher die Organe des Bundestages und des Bundesrates zu nennen. Diese Gewalt liegt somit beim Parlament als Leitgewalt in der Demokratie (sog. parlamentarische Demokratie).

Im Bereich der Exekutive, die sog. ausführende Gewalt, ist insbesondere die Bundesregierung zu nennen. An ihrer Spitze steht der Bundeskanzler, der die Richtlinien der Politik vorgeht.
Der Bundespräsident ist zwa als Staatsoberhaupt ebenso ein Staatsorgan, hat jedoch eher eine repräsentative Funktion.

Im Bereich der Judikative, der sog. rechtsprechenden Gewalt, stehen das Bundesverfassungsgericht sowie die fünf obersten Bundesgerichte (vgl. Art. 95 GG: Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzgericht, Bundessozialgericht).

Diese Gewaltenteilung wird im Rahmen der sog. Ewigkeitsklausel des Art. 79 Absatz 3 GG garantiert:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Damit sind insbesondere folgende Änderungen ausgeschlossen:

  • der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Absatz 1 GG)
     
  • die Anerkennung der Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft (Art. 1 Absatz 2 GG)
     
  • die Gewaltenteilung und ihre Bindung an die Grundrechte (Art. 1 Absatz 3 GG bzw. in Art. 20 Absatz 2 Satz 2)
     
  • die Staatsprinzipien in Art. 20 GG:
     
    • das Bundesstaatsprinzip
      gem. Art. 20 Absatz 1 GG (in Verbindung mit Art. 28 Absatz 1 Satz 1 GG)
       
    • das Republikprinzip
      gem. Art. 20 Absatz 1 GG (in Verbindung mit Art. 28 Absatz 1 Satz 1 GG)
       
    • das Demokratieprinzip
      gem. Art. 20 Absatz 1 und 2 GG (in Verbindung mit Art. 28 Absatz 1 Satz 1 GG)
       
    • das Sozialstaatsprinzip
      gem. Art. 20 Absatz 1 GG (in Verbindung mit Art. 28 Absatz 1 Satz 1 GG)
       
    • das Republikprinzip
      gem. Art. 20 Absatz 2 und 3 GG (in Verbindung mit Art. 28 Absatz 1 Satz 1 GG)
       
  • die Gliederung des Bundes in Länder
     
  • die Beteiligung der Länder bei der Gesetzgebung
Beachte:
Die bisher geltende Verfassung kann gem. Art. 146 GG allein durch Beschluss einer neuen Verfassung durch die einfache Mehrheit aller Deutschen ersetzt werden.

FAQ: Staat und seine Rolle im Rechtssystem

Was ist der Staat und welche Rolle spielt er im Rechtssystem?

Der Staat ist ein politisches Gebilde, das aus einer

  • Gruppe von Menschen besteht, die ein
  • bestimmtes Territorium bewohnen und eine
  • gemeinsame Regierung haben.

Der Staat hat im Rechtssystem eine zentrale Rolle. Er ist der Garant für die Einhaltung der Gesetze und sorgt dafür, dass Rechtsstreitigkeiten fair und gerecht entschieden werden.

Welche Befugnisse hat der Staat?

Der Staat hat im Rechtssystem verschiedene Befugnisse, die ihm die Durchsetzung von Recht und Gesetz ermöglichen. Dazu gehören insbesondere:

  • Das Gewaltmonopol: Der Staat hat das alleinige Recht, Gewalt anzuwenden und durchzusetzen.
  • Das Strafrecht: Der Staat hat das Recht, Straftäter zu verfolgen, zu verurteilen und zu bestrafen.
  • Das Verwaltungsrecht: Der Staat hat das Recht, Verwaltungsakte zu erlassen und durchzusetzen.
  • Das Steuerrecht: Der Staat hat das Recht, Steuern zu erheben und durchzusetzen.

Welche Verpflichtungen hat der Staat?

Der Staat hat im Rechtssystem auch bestimmte Verpflichtungen, denen er nachkommen muss. Dazu gehören insbesondere:

  • Die Gewährleistung von Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit: Der Staat muss sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte wahrnehmen können und dass das Rechtssystem fair und gerecht ist.
  • Die Einhaltung der Grundrechte: Der Staat muss sicherstellen, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden.
  • Die Gewährleistung von Gleichheit und Chancengleichheit: Der Staat muss sicherstellen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden und dass keine Gruppe benachteiligt wird.

Welche Rolle spielen Gerichte im Rechtssystem?

Die Gerichte spielen eine zentrale Rolle im Rechtssystem. Sie sind unabhängig und entscheiden über Streitigkeiten und Rechtsfragen. Die Entscheidungen der Gerichte sind verbindlich und müssen von allen Beteiligten akzeptiert werden. Das Rechtssystem basiert auf der Idee der Gewaltenteilung, das heißt, dass die

  • Legislative (Gesetzgebung),
  • die Exekutive (Verwaltung) und
  • die Judikative (Rechtsprechung)

unabhängig voneinander agieren und sich gegenseitig kontrollieren.

Welche Bedeutung haben Gesetze?

Gesetze sind die Grundlage des Rechtssystems. Sie werden vom Parlament beschlossen und regeln die Beziehungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern sowie zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern. Gesetze schaffen Rechtssicherheit und legen fest, welche Handlungen erlaubt oder verboten sind. Sie dienen auch als Grundlage für Entscheidungen von Gerichten und anderen staatlichen Institutionen. Gesetze haben im Rechtssystem eine höhere Stellung als andere Rechtsquellen, wie zum Beispiel Verordnungen oder Richtlinien.

Wie kann man gegen staatliche Entscheidungen vorgehen?

Wenn man mit einer Entscheidung des Staates nicht einverstanden ist, kann man dagegen vorgehen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Verwaltungsgericht: Wenn es sich um eine Entscheidung der Verwaltung handelt, kann man vor dem Verwaltungsgericht klagen. Das Verwaltungsgericht prüft, ob die Entscheidung rechtmäßig war.
  • Zivilgericht: Wenn man mit einer Entscheidung eines Gerichts nicht einverstanden ist, kann man Berufung einlegen und sich an das nächsthöhere Gericht wenden.
  • Verfassungsgericht: Wenn man der Meinung ist, dass eine staatliche Entscheidung gegen die Verfassung verstößt, kann man Verfassungsbeschwerde einlegen und sich an das Verfassungsgericht wenden.

Welche Rolle spielt die Unabhängigkeit der Justiz?

Die Unabhängigkeit der Justiz ist eine wichtige Grundlage des Rechtssystems. Sie sorgt dafür, dass Gerichte unabhängig und neutral entscheiden können und nicht durch politische oder wirtschaftliche Interessen beeinflusst werden. Die Unabhängigkeit der Justiz wird durch verschiedene Maßnahmen gesichert, wie zum Beispiel die

  • Ernennung der Richterinnen und Richter auf Lebenszeit (beim BGH),
  • die Festlegung von klaren Zuständigkeiten und Verfahrensregeln sowie die
  • Gewährung von ausreichenden Ressourcen.

Welche Rolle spielen die Grundrechte?

Die Grundrechte spielen eine wichtige Rolle im Rechtssystem. Sie sind in der Verfassung verankert und garantieren den Bürgerinnen und Bürgern bestimmte Freiheits- und Schutzrechte. Man könnte sie auch Abwehrrechte gegen den Staat nennen. Die Grundrechte dienen als Grundlage für Entscheidungen von Gerichten und anderen staatlichen Institutionen. Sie stellen sicher, dass der Staat die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger respektiert und schützt. Ein Beispiel für ein Grundrecht ist die Meinungsfreiheit, die das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit garantiert (Artikel 5 GG).


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Bisherige Kommentare zum Begriff (4)
Geste (14.07.2023 23:39 Uhr):
Wenn Das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen ist, kann auf dem Staatsgebiet kein 2. deutscher Staat existieren! BRD u DDR sind 2 voelkerrechtswidrige Besatzungskontruckte der Siegermaechte von 1945
Geste (14.07.2023 23:20 Uhr):
Meine Frage war, hat die BRD ein eigenes Staatsgebiet NEIN! / Hat die BRD ein Staatsvolk- NEIN, nur DEUTSCH Hat die BRD vom Volk gegebene Staatsmacht, NEIN, Nur laut HLKO verordnetes Grundgesetz. Ein Grundgesetz ist keine sich selbst gegebene VERFASSUNG
Peter Nowak (29.06.2019 09:59 Uhr):
Das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist durch die Streichung des Artikels 23 GG nicht mehr definiert. Der Verweis auf die Präambel des GG ist nicht stichhaltig, weil eine Präambel nur eine ERKLÄRUNG ist, während das Staatsgebiet a) eine BESTIMMUNG der Grenzen des Staates und b) eine BESTIMMUNG des Geltungsbereiches der Verfassung ist und DAHER in den Regelbereich der Verfassung (oder verfassungsähnlichen Gebildes) gehört (wo sie auch zumindest in der Österreichischen und der Schweizer Verfassung und wahrscheinlich in allen anderen Verfassungen geregelt ist!). Mit der Streichung des Artikel 23 GG hat mithin die Bundesrepublik kein Staatsgebiet mehr und damit nach der Dreielementelehre aufgehört, als Staat zu existieren. Gleichzeitig verlieren damit alle Gesetze der Bundesrepublik ihre Geltung wegen der fehlenden Definition des Geltungsbereeiches UND der Gesetzgeber hat kein Recht mehr, Gesetze zu erlassen. Wir haben daher hier Anarchie der schlimmsten Art!
Irmonen (22.01.2016 03:10 Uhr):
Nach dem was ich bisher anderswo und ergänzend hier über Staat gelesen habe, hat es primär damit zu tun, wer Macht hat bestimmt über das was Staat ist, wie er funktioniert. Ein Naturrecht (mein Laienbegriff) Staat gibt es nicht. Staat ist Macht, Macht, Macht über Andere, in welcher Form auch immer






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