Sammelklage in Deutschland – Erläuterung zur Rechtslage und Beispiele

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Erklärung zum Begriff Sammelklage

Sammelklage in Deutschland? (© sharpi1980 / Fotolia.com)
Sammelklage in Deutschland? (© sharpi1980 / Fotolia.com)

Aus den USA hat es der Begriff der Sammelklage auch nach Deutschland geschafft, auch wenn es diese Art der Klage hier in der Form nicht gibt. Typisch für diese Klageart ist, dass ein Urteil nicht nur die Ansprüche eines einzelnen Klägers sichert, sondern es sich positiv für alle Betroffenen auswirkt, die unter einen bestimmten Sachverhalt fallen. Jedoch gibt es ähnliche Klagemodelle, die Betroffenen zur Verfügung stehen, darunter die Prozessverbindung oder die subjektive Klagenhäufung.

Sammelklage und ihre Formen

Den Begriff der Sammelklage kennt man vor allen Dingen aus den USA, in Deutschland gibt es die Sammelklage, die in den USA „class action“ genannt wird, in dieser Form dagegen nicht. Es gibt jedoch hierzulande Klagearten, die mit der Sammelklage vergleichbar sind.

Eine Sammelklage, wie man sie aus den USA kennt, zeichnet sich dadurch aus, dass bei einer erfolgreichen Klage nicht nur der Kläger selbst seine Ansprüche durchsetzen kann, sondern dass Urteil gewinnt für alle Personen Geltung, die in gleicher Weise von demselben Sachverhalt betroffen sind. Die anderen Betroffenen müssen aber nicht selbst Klage einreichen, ihnen werden die Ansprüche dennoch zugestanden. Die Betroffenen müssen nur nachweisen, dass sie der von dem Sachverhalt betroffenen Gruppe an Personen zugehören. Hier spricht man von der Betroffenheit der Gruppe, ein Konstrukt, das es im deutschen Recht nicht gibt.

JuraForum.de-Tipp: Hierzulande muss jeder Kläger selbst vor Gericht beweisen, dass er von einem bestimmten Sachverhalt betroffen ist.

In Deutschland gibt es verschiedene Klagemodelle als Alternative zur Sammelklage:

  • Subjektive Klagenhäufung

Geschädigte treten im Prozess gemeinsam als Kläger auf.

  • Prozessverbindung

Mehrere verwandte Prozesse werden auf Entscheidung des Richters hin zusammengelegt. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 147 ZPO. In allen Prozessen muss es dann um die dieselben Rechts- und Tatfragen gehen.

Verbände und Vereine klagen gegen die Verletzung von Rechten der Allgemeinheit. Bedeutung hat die Verbandsklage, als eine Form der Popularklage, vor allem im Umweltrecht.

Die Streitgenossenschaft ermöglicht eine gemeinsame Prozessführung. Dafür müssen die Kläger, was den Streitgegenstand angeht, in einer Rechtsgemeinschaft stehen. Oder sie müssen aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sein.

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Hier ist ein Musterverfahren als besondere Form der Sammelklage möglich. Hierfür müssen Kapitalanleger falsch oder unzureichend informiert worden sein. Es müssen sich mindestens zehn private Aktionäre finden, deren Rechtsverletzung auf denselben Rechts- und Tatsachenfragen beruhen.

  • Musterfeststellungsklage

Seit November 2018 gibt es die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage. Es soll nicht mehr jeder Geschädigte Schadensersatz einzeln einfordern müssen. Stattdessen übernehmen Verbraucherverbände die Klage für eine Vielzahl von Betroffenen. Für die Verbraucher, die sich an dem Verfahren beteiligt haben, ist das Urteil bindend.

JuraForum.de-Tipp: Ein Anwalt kann im konkreten Fall immer am besten entscheiden, welche Klageform angemessen und erfolgsversprechend ist. Sollte es sich um einen Sachverhalt handeln, der einen Bezug zu den USA hat, kommt gegebenenfalls sogar die Erhebung einer tatsächlichen Sammelklage in den USA in Frage. In einem solchen Fall spricht man vom „langen Arm des amerikanischen Gesetzes“. Ein Beispiel hierfür war der Prozess zum Bahnunglück Eschede. Es kam zu einer Sammelklage in den USA, denn es waren verschiedene Geschädigte aus den USA beteiligt, zudem wurden Bahnfahrkarten in den USA gekauft.

"Sammelklage" in Deutschland - Beispiel VW

Ein bedeutendes Beispiel für das Modell der Sammelklage hier in Deutschland ist die VW-Abgasaffäre. Viele Gerichte haben sich bereits damit befasst und zugunsten der betroffenen Käufer entschieden. Wer sich als Betroffener nicht allein gegen den Autoriesen stellen will, bekommt Unterstützung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht, dieser können sich Geschädigte anschließen.

Klage einreichen: Wie kann man sich einer Sammelklage anschließen?

Ausgehend vom VW-Fall sollten Betroffene überprüfen, ob ihr Fahrzeug an der Musterklage teilnehmen kann. Hierzu hat die Verbraucherzentrale Bundesverband einen sogenannten Klage-Check online gestellt. Danach folgt die Eintragung in das Klageregisters des Bundesamtes für Justiz. Hierbei sind Fristen zu beachten. Die Verhandlung beginnt schließlich am 30. September 2019. Mit der Klage soll die Feststellung erreicht werden, dass es durch VW zu einer vorsätzlichen Schädigung der Käufer kam. Aufgrund dessen sollen Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Durch die Eintragung in das Klageregisters wird auch verhindert, dass die Ansprüche verjähren.

Vor- und Nachteile

Das beschriebene Musterverfahren kann sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen.

Vorteile:

  • Die Verjährung der Ansprüche wird gehemmt
  • Verbraucher, die sich der Klage anschließen, tragen kein Prozesskostenrisiko, was insbesondere für Personen ohne Rechtsschutzversicherung wichtig ist

Nachteile:

  • Der persönliche Schadensersatzanspruch muss letztlich immer noch individuell mit Hilfe eines Anwalts durchgesetzt werden
  • Das Verfahren zieht sich hierdurch in die Länge, Individualklagen wären hier zeitsparender
  • Die Musterklage umfasst nur bestimmte Fahrzeugtypen, andere Betroffene sind weiterhin auf die Individualklage angewiesen

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Häufige Rechtsfragen zum Thema

  • Sammelklage pondo schrieb am 17.09.2017, 16:25 Uhr:
    Hallo Forum, ich habe da eine allgemeine Frage. Angenommen ein Mensch, der in Deutschland lebt, würde schwere Menschenrechtsverletzungen erleiden. Und angenommen, es gäbe bundesweit noch Andere, die den gleichen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wären. Diese Menschen würden sich möglicherweise zusammenschließen wollen, um gegen den... » weiter lesen
  • Anwaltliche Beratung bei einer Sammelklage angehenderjurist schrieb am 21.09.2016, 01:19 Uhr:
    Liebe Freunde,Mitarbeiter M besucht im August 2015 mit weiteren Arebitskollegen für eine mögliche Sammelklage Anwalt A. Anwalt A klärt die Anwesenden nicht über die Kosten der anwaltlichen Beratung auf. Die Anwesenden gehen davon aus, dass, wie bei den meisten Anwälten üblich, die erste Beratungsstunde kostenlos ist.Nach der Beratung... » weiter lesen
  • Sammelklage USA / Funktion class Stefan074D schrieb am 26.08.2016, 13:32 Uhr:
    Hallo @ alle,Kennt sich jemand im Detail mit Sammelklagen in den USA aus ?Konkret habe ich folgende Fragen:1. Es gibt ja bekanntlich in den USA die Möglichkeit der Sammelklage. Hat ein Gericht in den USA auch das Recht, mehrere Einzelklagen gleichen Inhalts zu einer Sammelklage zu bündeln, oder entscheidet dies exklusiv der Kläger ?2.... » weiter lesen
  • Sammelklage im Mietrecht - Nebenkosten - Verhalten des Vermieters Matze555 schrieb am 19.08.2015, 23:15 Uhr:
    Guten Tag,1. Mal angenommen ein Vermieter gibt eine zu hohe Nebenkostenabrechnung.z.B.- die Hausnebenkosten sind identisch wie die monatliche Nebenkosten zusammen (also Heizung und Warmwasser noch nicht eingerechnet).- die Kosten für Müllabfuhr liegen 10fach höher als bei einem baugleichen Nachbarhaus.- für 2 mal im Jahr 20 m² Rasen... » weiter lesen
  • Sammelklage bei Vereinsausschluss Antonina schrieb am 06.10.2010, 13:27 Uhr:
    Hallo, habe zu meiner ursprünglichen Frage zum Vereinsausschluss von mehreren Mitgliedern mit derselben Begründung die Frage: sollten sich die Mitglieder ihr Recht vor Gericht erstreiten müssen, sind das dann Einzelklagen oder wird das zu einem Prozess zusammengefasst? (Ich weiß, dass es eine Sammelklage ja in Deitschland nicht gibt,... » weiter lesen
  • einstweilige Verfügungen ... helmes63 schrieb am 02.01.2008, 11:53 Uhr:
    Sehr geehrte Fachforenteilnehmer, ... aktuell befindet sich eine Sammelklage im Entscheidungsprozess des BVG bezgl. der Vorratsspeicherproblematik. Da diese Sachfrage einen Kernbereich des Grundgesetzes beinhaltet kann Karlsruhe hierzu eigentlich keine Eilverfügung erlassen, weil diese Sachthematik in einem EILVERFAHREN wegen der... » weiter lesen
  • Sammelklage? Mehrere Kläger mit gleichem Anliegen yamimcbeal schrieb am 27.05.2007, 12:20 Uhr:
    Hallo! Ich hab ein kleines Aufbauproblem. Und zwar geht es um gleich mehrere Kläger, die aber dasselbe Anliegen haben. Da die Probleme in der Zulässigkeit der Klage auftreten und sich in der Begründetheitprüfung nichts anderes für die jeweiligen ergeben würde, dachte ich, könnte man die zulässigkeit jeweils getrennt und die... » weiter lesen
  • Sammelklage Rudolf WERNER schrieb am 21.08.2003, 22:35 Uhr:
    Stimmt es, daß es in Deutschland im rechtlichen Sinne keine Sammelklagen gibt ??? D.h. z.B. Mehre Kunden eines Händlers wollen sich zusammtun und eine Sammelklage einreichen, z.b. weil der Händler Vorkasse erhalten hat, aber nicht mehr liefert. Freue mich auf eine verständliche und richtige Antwort. » weiter lesen

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  • BildZur gerichtlichen Überprüfung der Bewilligung der Zustellung einer - unter anderem auf Strafschadenersatz (treble damages) und ungerechtfertigte Bereicherung gerichteten Sammelklage aus dem Ausland (hier: USA) nach US-amerikanischem Recht (class-action) wegen angeblicher Kartellverstöße.

    » OLG-DUESSELDORF, 22.09.2008, I-3 VA 6/08

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Bisherige Kommentare zum Begriff (1)

gismo-m  (23.12.2019 07:31 Uhr):
Hallo, als wir mit der Schule fertig waren und in Arbeitsleben eingetreten sind von dem tage an haben wir einen Beitrag in die Rentnerversicherung gezahlt. Diese Beiträge die wir jeden Monat geleistet haben sollten uns ein schönes Rentnerleben sichern. Ab 1957 bis heute klaute die Bundesregierung ca. 700 Milliarden aus der Rentenversicherung . Dieses Geld gehört den Arbeitnehmer und nicht der Bundesregierung. Gebe es ein Möglichkeit dafür eine Sammelklage einzureichen. Es gibt in Deutschland 45 Millionen Arbeitnehmer. Wenn nur 1/8 der Arbeitnehmer eine Einzelklagen einreichen würden gebe es ein totales landunter bei den Gerichten.






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