Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 22.05.2023 | 1 Kommentar
Unter einer Republik versteht man eine Form der Regierung, in der die Position des Staatsoberhaupts nicht erblich ist, sondern durch eine Wahl bestimmt wird. Der Begriff wird auch verwendet, um einen Staat zu bezeichnen, der diese Regierungsform hat.
Die Republik ist eine der ältesten bekannten Regierungsformen und hat sich im Laufe der Geschichte in verschiedenen Variationen entwickelt. Die wesentlichen Merkmale einer Republik, die in den meisten modernen Rechtsordnungen anerkannt werden, sind die Abwesenheit eines Monarchen und die Existenz einer gewählten Regierung, die dem Willen der Bürger entspricht.
In der Rechtswissenschaft wird eine Republik durch bestimmte Merkmale definiert. Eines der Hauptmerkmale ist die Nicht-Erblichkeit der Regierungsgewalt. In einer Republik ist das Staatsoberhaupt nicht durch Geburt oder Abstammung bestimmt, sondern durch eine Form der Wahl. Diese kann direkt oder indirekt sein, das heißt, das Staatsoberhaupt wird entweder direkt vom Volk gewählt oder durch ein gewähltes Gremium bestimmt.
Ein weiteres zentrales Merkmal einer Republik ist die Rechtsstaatlichkeit. In einer Republik sind alle Staatsgewalt und Regierungshandlungen an das Gesetz gebunden. Dies beinhaltet die Einhaltung der Menschenrechte, den Schutz der Grundrechte und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit.
Es gibt verschiedene Typen von Republiken, die auf unterschiedlichen juristischen und politischen Strukturen basieren. Drei der bekanntesten sind die parlamentarische Republik, die präsidiale Republik und die semi-präsidiale Republik.
Eine Rechtsvergleichung verschiedener Republiken weltweit zeigt, dass es viele Variationen und Abweichungen von der klassischen Definition einer Republik gibt. Einige Länder haben einzigartige Formen der Republik entwickelt, die auf ihren spezifischen historischen, kulturellen und politischen Kontext zugeschnitten sind.
Zum Beispiel gibt es in einigen Republiken ein duales System von Exekutivgewalt, bei dem der Präsident und der Premierminister jeweils spezifische Zuständigkeiten und Befugnisse haben. In anderen Republiken besteht eine starke Gewaltenteilung, bei der die Exekutive, Legislative und Judikative streng voneinander getrennt sind.
Im internationalen Recht hat der Begriff "Republik" keine eindeutige Definition. Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961, das einen wesentlichen Teil des internationalen Rechts darstellt, verwendet den Begriff "Republik" nicht ausdrücklich. Stattdessen verwendet das Übereinkommen neutralere Begriffe wie "Staat" oder "Regierung".
Die Vereinten Nationen erkennen alle Regierungsformen an, einschließlich der Republik, solange sie die in der UN-Charta festgelegten Grundsätze einhalten. Diese Grundsätze umfassen unter anderem die Achtung vor der Souveränität der Staaten, die Einhaltung internationaler Verträge und Abkommen, die Achtung der Menschenrechte und die Förderung der sozialen Entwicklung.
Ein gutes Beispiel für eine Republik ist die Französische Republik. Die Französische Republik ist eine semi-präsidiale Republik, in der sowohl der Präsident als auch der Premierminister Exekutivgewalt haben. Der Präsident wird direkt vom Volk gewählt und hat eine beträchtliche politische Macht, insbesondere in Bezug auf die Außenpolitik und die Verteidigung. Der Premierminister wird vom Präsidenten ernannt und führt die Regierung.
Die Französische Republik hat eine starke Tradition der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Bürgerrechte. Sie ist auch ein Mitglied der Vereinten Nationen und hält sich an die in der UN-Charta festgelegten Grundsätze.










Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen:
© 2003-2023 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.