Lexikon, zuletzt aktualisiert am: 22.09.2021 | Jetzt kommentieren

Von einer „Pfändung“ spricht man dann, wenn Gegenstände beschlagnahmt werden, um Gläubigerforderungen zu befriedigen. Dies ist in jenen Fällen angebracht, in denen ein Schuldner offene Forderungen des Gläubigers nicht begleichen kann.
Eine Pfändung unterliegt den Regelungen der Zivilprozessordnung. Im Zivilrecht bedarf es eines Vollstreckungstitels, welcher dem Schuldner zugestellt werden muss. Ein Vollstreckungstitel ist als eine rechtliche Anordnung anzusehen, gemäß derer eine Zahlung erfolgen muss. Auch kann sich diese Anordnung auf eine Handlung, Duldung oder Unterlassung beziehen. Ein Vollstreckungstitel ist ein notwendiges Instrument zur Zwangsvollstreckung; liegt ein solcher nicht vor, kann keine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden.
Im öffentlichen Recht hingegen ist ein Vollstreckungstitel für eine Pfändung nicht erforderlich; dort wird er durch die sogenannte Vollstreckungsanordnung ersetzt. Diese ist § 3 Abs. 1 VwVG unabdingbar zur Durchsetzung von Forderungen seitens der Behörden.
Liegt ein Vollstreckungstitel vor, so kommt ein Gerichtsvollzieher beziehungsweise ein Vollziehungsbeamter in die Wohnung des Schuldners und durchsucht diese nach pfändbaren Gegenständen.
Jene Gegenstände hingegen, welche gepfändet werden dürfen, werden entweder von dem Gerichtsvollzieher mitgenommen oder mit einem Pfandsiegel versehen. Dieses wird umgangssprachlich häufig als „Kuckuck“ bezeichnet. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Gerichtsvollzieher zunächst den Wert der Gegenstände gegen die Kosten aufwiegen muss, die durch die Pfändung entstehen, denn auch diese sind vom Schuldner zu begleichen. Dies führt in der Praxis häufig dazu, dass nur hoch- bzw. neuwertige Gegenstände zur Pfändung verwendet werden.
Auch das Bargeld, welches der Schuldner bei sich trägt, wird zur Pfändung verwendet; dies wird als „Taschenpfändung“ bezeichnet.
Durch die Pfändung seitens des Gerichtsvollziehers entsteht die Verstrickung der gepfändeten Sache und der Entstehung des Pfändungspfandrechts. Dieses ist ein Pfandrecht des Vollstreckungsgläubigers an einem gepfändeten Gegenstand. Der Gläubiger wird durch die dadurch erweiterten Rechte zum Pfändungspfandgläubiger.
Die gepfändeten Gegenstände werden nun öffentlich versteigert. Der dadurch entstandene Erlös wird zur Tilgung der Schulden beim Gläubiger sowie zur Deckung der Pfändungskosten verwendet. Sollte der Erlös die Verpflichtungen des Schuldners übersteigen, so erhält er die überschüssige Summe.
Sollen im Zivilrecht Forderungen oder andere Vermögensrechte gepfändet werden, so geschieht dies mithilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, welcher vom zuständigen Vollstreckungsgericht erlassen wird. Dieser wird auf Antrag erlassen und muss folgenden Inhalt haben:
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beinhaltet das an den Arbeitgeber gerichtete Verbot, den über die Pfändungsfreigrenze hinausgehenden Lohn an den Schuldner auszuzahlen. Gleichzeitig ordnet er an, dass der einbehaltene Betrag an den Gläubiger auszukehren ist.
Im öffentlichen Recht erfolgt eine derartige Pfändung mithilfe einer Pfändungsverfügung, welche durch die zuständige Vollstreckungsstelle erlassen wird. Diese kann beispielsweise das Finanzamt oder das Hauptzollamt sein. Um eine Pfändungsverfügung erlassen zu können, muss zunächst ein vollstreckbarer Titel vorhanden sein, beispielsweise ein rechtskräftiger Leistungsbescheid seitens der Behörde. Des Weiteren muss die Leistung, zu welcher der Schuldner verpflichtet ist, fällig sein, wobei ihm noch eine Schonfrist von einer Woche nach Erreichen der Fälligkeit zu gewähren ist. Auch ist der Schuldner vor der Vollstreckung zu mahnen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Pfändungsverfügung erstellt werden. Dabei ist relevant, dass einige inhaltliche Anforderungen zwingend zu beachten sind:
Mit Zustellung an den Drittschuldner wird die Pfändungsverfügung wirksam. Dadurch entsteht ein öffentlich-rechtliches Pfändungspfandrecht an der gepfändeten Forderung
Einen Teil seines monatlichen Nettoeinkommens darf ein Schuldner behalten. Wie hoch der individuelle Betrag ist, hängt von der Anzahl der Unterhaltspflichten des Schuldners ab:
|
Gültigkeits- |
Unterhaltsberechtigte |
volle |
|||||
|
0 |
1 |
2 |
3 |
4 |
≥ 5 |
||
|
vom 1. Januar 2002 |
930 |
1.280 |
1.475 |
1.670 |
1.865 |
2.060 |
3.618,08 |
|
von 1. Juli 2005 |
990 |
1.360 |
1.570 |
1.770 |
1.980 |
2.190 |
3.618,08 |
|
seit 1. Juli 2011 |
1.030 |
1.420 |
1.640 |
1.850 |
2.070 |
2.280 |
3.618,08 |
|
ab 1. Juli 2013 |
1.049 |
1.439 |
1.659 |
1.879 |
2.099 |
2.319 |
3.618,08 |
|
ab 1.Juli 2015 |
1.109 |
1.479 |
1.709 |
1.929 |
2.159 |
2.379 |
3.618,08 |
| ab 1.Juli 2017 | 1.139 |
1.569 |
1.799 | 2.039 | 2.279 | 2.519 | 3.618,08 |
| ab 1.Juli 2019 | 1.179 | 1.629 | 1.869 | 2.119 | 2.369 | 2.619 | 3.618,08 |
|
Pfändungsfreier Anteil |
30 % |
50 % |
60 % |
70 % |
80 % |
90 % |
0 % |
(Alle Beträge in Euro) Die nächste Anpassung der Pfändungsfreigrenzen erfolgt zum 01.07.2021.
Demzufolge gilt:
Ein Hartz IV Empfänger hatte einen Rechtsstreit.Die Gerichtskosten konnte er nicht bezahlen und schrieb eine Erinnerung dagegen. Die ist noch nicht entschieden.Währenddessen läuft gegen ihn eine Vollstreckung. Er beantragte bei dem Vollstreckungsgericht die Vollstreckung auszusetzen, mit Begründung, die Sache ist noch nicht entschieden... » weiter lesen
Hallo,Mieterin wohnt in einem Haus das dem Mann des Vermieterehepaares gehört. Der Mann hat die Schulden, nicht die Frau. Finanzamt will Miete pfänden, Mietvertrag läuft auf die Frau des Vermieterehepaares, Muss Mieterin nun das Geld dem Finanzamt oder der Vermieterin überweisen?Vermieterin will das Geld und Mieterin geht von Ärger... » weiter lesen
Ein herzliches Hallo an alle.In einem Anliegen hoffe ich auf eure Unterstützung:Folgender fiktiver Vorfall:In einem Urteil aus 2000 wurde einem Gläubiger eine Summe X zugesprochen,zusätzlich die Kosten des Verfahrens, sowie 10% Zinsen bis zum Urteil.Das mit dem Urteil die Hauptschuld, sowie alle angefallenen Nebenkosten tituliert sind... » weiter lesen
Folgender Fall:Die A lässt bei der Drittschuldnerin B, einer Aktiengesellschaft mit Sitz in X-Stadt, eine Vorpfändung erfolgreich durchführen.3 Wochen später lässt die A dann bei der B in X-Stadt pfänden.Der Gerichtsvollzieher schreibt jedoch zurück, der Vorstand der B sitze in Y-Stadt, eine Zustellung der Pfändung sei deshalb in... » weiter lesen
Hallo,
mal angenommen, es gibt eine Person A, die eine Person B auf einer Party während eines Gerangels mit dem Ellenbogen in das Gesicht geschlagen hat. Beide waren betrunken.
Person B hat dabei zwei Zähne verloren, sowie eine Nasenbeinfraktur erlitten. Person A hat es direkt bereut und wollte sich bei Person B am nächsten Tag... » weiter lesen
Ich gebe die Frage einfach mal weiter, weil ich dafür nicht kompetent genug bin :
Erika ist nach Ehescheidungsdrama überschuldet. Kein Insovenzverfahren anhängig oder beabsichtigt. Jetzt findet sie eine Vollzeitstelle, deren Bezahlung den Pfändungsfreibetrag von wohl derzeit 1028,- € um ca. 500,- € übersteigen wird. Erika will aber... » weiter lesen
nehmen wir an herr B hat sein fahrzeug auf die Schwester A angemeldet aus versicherungsgründen. jetzt muß schwester A eine eidestattliche versicherung abgeben und der gerichtsvollzieher möchte das farzeug pfänden. schwester A steht zwar im kfz-brief aber das Ffahrzeug gehört herrn B der es auch bezahlt hat. kann der gerichtsvollzieher... » weiter lesen
A hat eine titulierte Forderung gegen Frau B. Er stellt sich nun die Frage, ob sich ein Pfändungsversuch überhaupt rentiert. Folgendes ist ihm bekannt:
- B hat ein 10-jähriges Kind, sie lebt mit diesem und Ehemann C in häuslicher Gemeinschaft
- B hat ein Einkommen als Arbeitnehmerin von Netto 500 Euro aus einer Teilzeitbeschäftigung
-... » weiter lesen


1. Ein Pfändungsbeschluss muss die gepfändete Forderung und ihren Rechtsgrund so genau bezeichnen, dass bei verständiger Würdigung unzweifelhaft feststeht, welche Forderungen Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein sollen, d. h., dass die gepfändete Forderung eindeutig von jedem Dritten identifiziert und von anderen Forderungen...
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