Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 18.05.2023 | Jetzt kommentieren| Jetzt bewerten
Bei dem lateinischen Ausdruck pacta sunt servanda („Verträge sind einzuhalten“) handelt es sich um das Prinzip der Vertragstreue. Dieser aus dem Naturrecht stammende Grundsatz, der bis ins kanonische Recht zurückgeht, tritt grundsätzlich also mit dem Vertragsschluss ein. Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen sind die Parteien allerdings frei (sog. Vertragsfreiheit bzw. Privatautonomie).
Das Prinzip der Vertragstreue „pacta sunt servanda“ gilt als der wichtigste Grundsatz, sowohl im öffentlichen als auch im Privatrecht:
Im Zivilrecht findet er insbesondere im § 241 Absatz 1 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] Ausdruck. Danach ist der Gläubiger kraft Schuldverhältnisses – und damit auch kraft Vertrages – berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern.
Das Prinzip der Vertragstreue findet ferner im Grundsatz von Treu und Glauben gem. § 242 BGB Anwendung. Dieser Grundsatz besagt nämlich, dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig bzw. unerlaubt handelt.
Der Grundsatz „pacta sunt servanda“ gilt im Zivilrecht aber nicht grenzenlos. Eine Grenze des Zwanges zur Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen ist insbesondere die Zumutbarkeit. So kann der Schuldner zum Beispiel die Leistung dann verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht (vgl. § 275 Absatz 2 BGB). Nach § 275 Absatz 3 BGB kann der Schuldner die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
Im öffentlichen Recht findet der Grundsatz „pacta sunt servanda“ insbesondere im Verwaltungsrecht bei einem öffentlich-rechtlichen Vertrag gem. §§ 54 ff. VwVfG [Verwaltungsverfahrensgesetz] Anwendung, denn auch Verträge einer Behörde mit einem Bürger sind stets von beiden Seiten einzuhalten.
Daneben wird dem Prinzip der Vertragstreue auch im Völkerrecht eine besondere Bedeutung beigemessen. Er wird nämlich im Völkergewohnheitsrecht bei der Frage der Verbindlichkeit internationaler Verträge herangezogen. Er besagt dabei, dass nationale Gesetze keine Grundlage für die Nichteinhaltung sein dürfen.





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