Lexikon, zuletzt aktualisiert am: 13.05.2022 | 1 Kommentar
Als "Kappungsgrenze" wird im Mietrecht die gesetzliche Regelung bezeichnet, gemäß derer die Miete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren um insgesamt nicht mehr als 20% erhöht werden darf. Dies bedeutet in der Praxis, dass ein Vermieter nicht nur die ortsüblichen vergleichbaren Mietpreise beachten, sondern auch noch die Kappungsgrenze einhalten muss. Dies ist insofern relevant, weil die Kappungsgrenze auch dann zum Tragen kommt, wenn ortsüblichen Vergleichmieten eigentlich eine weitaus größere Mieterhöhung zulassen würden.
Zu beachten ist, dass jene Mierhöhungen nicht unter die Kappungsgrenze fallen, welche aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen und/oder erhöhter Betriebskosten angefallen sind.



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