JuraForum.de - Anwaltssuche mit Online-Rechtsberatung JURA-KI fragen!
Sie sind Anwalt?
Login Klappmenu

Informationsfreiheitsgesetz: Zugang zu öffentlichen Infos

Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 28.03.2024 | Jetzt kommentieren| Jetzt bewerten

Informationsfreiheitsgesetz (© WrightStudio-AdobeStock)
Informationsfreiheitsgesetz (© WrightStudio-AdobeStock)

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein deutsches Gesetz, das den Zugang zu Informationen von öffentlichen Stellen regelt. Es verfolgt das Ziel, Transparenz und demokratische Teilhabe zu fördern.

Grundlagen des Informationsfreiheitsgesetzes

Das Informationsfreiheitsgesetz wurde am 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt und basiert auf dem Grundsatz, dass jeder Bürger das Recht hat, auf Informationen von öffentlichen Stellen zugreifen zu können. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des IFG sind:

  1. § 1 IFG: Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes.
  2. § 2 IFG: Geltungsbereich für alle öffentlichen Stellen des Bundes.
  3. § 3 IFG: Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes (z. B. für personenbezogene Daten).

Anwendungsbereiche des Informationsfreiheitsgesetzes

Das Informationsfreiheitsgesetz findet Anwendung auf alle öffentlichen Stellen des Bundes. Dazu gehören:

  • Bundesbehörden, wie zum Beispiel das Bundesministerium der Finanzen oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge;
  • öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes;
  • sonstige Einrichtungen, die der Aufsicht des Bundes unterstehen und öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

Landesebene und europäischer Kontext

Auch auf Landesebene gibt es in Deutschland entsprechende Landesinformationsfreiheitsgesetze (LIFG), die den Zugang zu Informationen von Landesbehörden regeln. Auf europäischer Ebene ist das Recht auf Zugang zu Informationen in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 geregelt, die den Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission betrifft.

Antragsstellung und Verfahren

Um Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten, muss ein Antrag gemäß § 7 IFG gestellt werden. Der Antrag kann formlos und ohne Begründung erfolgen. Die öffentliche Stelle hat gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats über den Antrag zu entscheiden. Bei Ablehnung des Antrags kann gemäß § 9 IFG Widerspruch eingelegt werden.

Beispiel

Ein Journalist möchte Informationen über einen Flughafenbau in seiner Region erhalten. Er wendet sich an das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und stellt einen formlosen Antrag auf Zugang zu den entsprechenden Unterlagen. Das Ministerium prüft den Antrag und entscheidet innerhalb eines Monats, ob die angeforderten Informationen zur Verfügung gestellt werden können.

Muster Antrag nach IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich gemäß § 7 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Antragsgegenstand: Ich bitte um Zugang zu sämtlichen Unterlagen, Dokumenten und Kommunikationen (E-Mails, Schriftverkehr, interne Vermerke, Gutachten, etc.) im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben des Flughafens Musterstadt (Projektname: Musterflughafen) für den Zeitraum von Januar 2020 bis zum heutigen Datum.

Dies schließt insbesondere ein:

  1. Planungsunterlagen und Genehmigungen
  2. Finanzierungspläne und -vereinbarungen
  3. Umweltverträglichkeitsprüfungen und Gutachten
  4. Verträge mit beteiligten Unternehmen und Dienstleistern
  5. Protokolle von Sitzungen und Besprechungen

Sollten Sie für die Bearbeitung meines Antrags Gebühren erheben, bitte ich um eine vorherige Benachrichtigung und Angabe der zu erwartenden Kosten. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 7 Abs. 6 IFG eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung möglich ist, wenn die Akteneinsicht im öffentlichen Interesse liegt.

Bitte stellen Sie mir die angeforderten Informationen in elektronischer Form (z. B. als PDF-Dokument) zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und ich bitte um eine baldige Antwort, spätestens jedoch innerhalb der Frist von einem Monat, wie in § 7 Abs. 5 IFG vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

[Max Mustermann]

JuraForum-Tipp: Bevor Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen stellen, sollten Sie zunächst prüfen, ob die gewünschten Informationen bereits öffentlich zugänglich sind. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, empfiehlt es sich, die Begründung für die Ablehnung genau zu überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Bei weitergehenden Fragen oder Unsicherheiten kann es hilfreich sein, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen.


Noch keine Bewertungen
Jetzt Rechtsfrage stellen

Bearbeiten

Das könnte Sie auch interessieren
Grußschreiben des Bundespräsidenten muss nicht offengelegt werden
... an die Islamische Republik Iran oder andere Länder nicht offenlegen. Auch wenn die Behörden die „präsidentiellen Akte“, die Grußschreiben, erstellt hat, ist dies keine Verwaltungstätigkeit im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 25. August. 2022 (Az.: OVG 12 B 25/20). Von den Berliner Richtern wurde jedoch eine Revision ...
Presse hat keinen Auskunftsanspruch zu BND- und Verfassungsschutzakten
... Leipzig. Das Bundeskanzleramt muss der Presse keinen Zugang zu Informationen des Bundesnachrichtendienstes oder des Bundesverfassungsschutzes gewähren. Die im Informationsfreiheitsgesetz geregelte Ausnahme, dass Nachrichtendienste insbesondere ihre operativen Tätigkeiten nicht offenlegen müssen, gilt auch für das Bundeskanzleramt als Fachaufsichtsbehörde, urteilte am Donnerstag, 25. Februar ...
Anwälte haben keinen Anspruch auf Telefondurchwahlnummern zum Richter
... Münster. Anwälte müssen auf den direkten (Telefon)-Draht zum Richter verzichten. Das Verwaltungsgericht Aachen ist nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes verpflichtet, einem Rechtsanwalt Zugang zu Telefondurchwahlnummern aller Richter zu gewähren, urteilte am Mittwoch, 6. Mai 2015, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen (Az.: 8 ...
Bundestag muss Recherchen des Wissenschaftlichen Dienstes aushändigen
... Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen“ ein Bürger aus Berlin. Beide stützten sich auf das Informationsfreiheitsgesetz.Der Bundestag lehnte beide Anträge ab. Die Informationen seien von einzelnen Abgeordneten persönlich angefordert worden. Wegen der allgemeinen Abgeordnetenfreiheit seien sie daher vom Informationsfreiheitsgesetz ...
VG Berlin: Füllmengenverstöße dürfen kein Geheimnis bleiben
... Das Verwaltungsgericht Berlin hat der auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz gestützten Klage eines Verbraucherverbandes gegen die Berliner Eichbehörde auf Auskunft zu amtlich festgestellten Füllmengenverstößen stattgegeben.Der Kläger beantragte Ende 2002 bei der Berliner Eichbehörde ...
Bundesrechnungshof muss Journalisten Einsicht in Prüfungsniederschriften gewähren
... Zuwendungen für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben erhalten hatten. Der Journalist beantragte beim Bundesrechnungshof, ihm Kopien der Prüfungsergebnisse zu übersenden. Dabei berief er sich auf das Informationsfreiheitsgesetz, das grundsätzlich gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt. Der Bundesrechnungshof lehnte den Antrag ab, weil er als sog. Vierte Gewalt keine Behörde ...
Bundesverwaltungsgericht stärkt Informationsrechte
... auszuschließen. In der jetzt veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (AZ: 7 C 21.08 vom 29. Oktober 2009) entschieden, dass der Anspruch auf Zugang zur amtlichen Information nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht allein deshalb ausgeschlossen ist, weil sie mit einem Stempel „VS-NfD“ versehen ist. Die formale Einstufung einer Information als Verschlusssache reicht nicht aus, sondern muss durch maßgebliche ...
Forschung kann auch Vorbereitung einer Ausstellung im Museum sein
... ünster. Die Tätigkeit eines Museums und vor allem die Vorbereitung einer Ausstellung können eine Forschungstätigkeit sein und unterliegen der Wissenschaftsfreiheit. Jedenfalls muss das Museum nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen die Ergebnisse von solchen Forschungen nicht herausgeben, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am Mittwochabend, 16. September 2020, in Münster zugunsten des Museums ...
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages darf Ufo-Informationen zurückhalten
... Berlin. Der Deutsche Bundestag muss keine Unterlagen herausgeben, die sein Wissenschaftlicher Dienst für einzelne Abgeordnete erarbeitet hat. Diese Akten sind vom Informationsfreiheitsgesetz nicht erfasst, urteilte am Mittwoch, 13. November 2013, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in Berlin (Az.: 12 B 3.12 und 12 B 21.12). Danach gibt es keine Informationen zu Ufos und zur ...
Bundestagsverwaltung muss Informationen über Rechenschaftsberichte herausgeben
... Berlin. Die Bundestagsverwaltung muss Informationen über die Rechenschaftsberichte und Spenden der Parteien herausgeben. Entsprechende Ansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden nicht durch Regelungen des Parteiengesetzes verdrängt, urteilte am Donnerstag, 26. April 2018, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in Berlin auf Klage von Abgeordnetenwatch (Az.: ...
Kommentar schreiben
22 - S,ie;ben =
Ja, ich habe die Datenschutzerklärung gelesen.
* Pflichtfeld






Jetzt Rechtsfrage stellen
Datenschutz-Vorlagen Datenschutz-Vorlagen Generator


Informationsfreiheitsgesetz – Weitere Begriffe im Umkreis
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
Basisdaten Titel: Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes Kurztitel: Informationsfreiheitsgesetz Abkürzung: IFG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht...
Akteneinsicht
Unter Akteneinsicht wird die Einsichtnahme in behördliche Gerichts- oder Verwaltungsakten verstanden. Im Rahmen der Akteneinsicht dürfen durch berechtigte Personen (z.B. Strafverteidiger) behördliche Aufzeichnungen durch Inaugenscheinnahme,...
JuraForum-Suche

Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen:


© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.