Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 28.03.2024 | Jetzt kommentieren| Jetzt bewerten
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein deutsches Gesetz, das den Zugang zu Informationen von öffentlichen Stellen regelt. Es verfolgt das Ziel, Transparenz und demokratische Teilhabe zu fördern.
Das Informationsfreiheitsgesetz wurde am 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt und basiert auf dem Grundsatz, dass jeder Bürger das Recht hat, auf Informationen von öffentlichen Stellen zugreifen zu können. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des IFG sind:
Das Informationsfreiheitsgesetz findet Anwendung auf alle öffentlichen Stellen des Bundes. Dazu gehören:
Auch auf Landesebene gibt es in Deutschland entsprechende Landesinformationsfreiheitsgesetze (LIFG), die den Zugang zu Informationen von Landesbehörden regeln. Auf europäischer Ebene ist das Recht auf Zugang zu Informationen in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 geregelt, die den Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission betrifft.
Um Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten, muss ein Antrag gemäß § 7 IFG gestellt werden. Der Antrag kann formlos und ohne Begründung erfolgen. Die öffentliche Stelle hat gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats über den Antrag zu entscheiden. Bei Ablehnung des Antrags kann gemäß § 9 IFG Widerspruch eingelegt werden.
Ein Journalist möchte Informationen über einen Flughafenbau in seiner Region erhalten. Er wendet sich an das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und stellt einen formlosen Antrag auf Zugang zu den entsprechenden Unterlagen. Das Ministerium prüft den Antrag und entscheidet innerhalb eines Monats, ob die angeforderten Informationen zur Verfügung gestellt werden können.
hiermit stelle ich gemäß § 7 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen.
Antragsgegenstand: Ich bitte um Zugang zu sämtlichen Unterlagen, Dokumenten und Kommunikationen (E-Mails, Schriftverkehr, interne Vermerke, Gutachten, etc.) im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben des Flughafens Musterstadt (Projektname: Musterflughafen) für den Zeitraum von Januar 2020 bis zum heutigen Datum.
Dies schließt insbesondere ein:
Sollten Sie für die Bearbeitung meines Antrags Gebühren erheben, bitte ich um eine vorherige Benachrichtigung und Angabe der zu erwartenden Kosten. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 7 Abs. 6 IFG eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung möglich ist, wenn die Akteneinsicht im öffentlichen Interesse liegt.
Bitte stellen Sie mir die angeforderten Informationen in elektronischer Form (z. B. als PDF-Dokument) zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und ich bitte um eine baldige Antwort, spätestens jedoch innerhalb der Frist von einem Monat, wie in § 7 Abs. 5 IFG vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
[Max Mustermann]
JuraForum-Tipp: Bevor Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen stellen, sollten Sie zunächst prüfen, ob die gewünschten Informationen bereits öffentlich zugänglich sind. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, empfiehlt es sich, die Begründung für die Ablehnung genau zu überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Bei weitergehenden Fragen oder Unsicherheiten kann es hilfreich sein, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen.










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