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Besteht eine Ausweispflicht in Deutschland?

Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 24.01.2024 | 2 Kommentare| Jetzt bewerten

Ausweispflicht in Deutschland. (© cameris/ Fotolia.com)
Ausweispflicht in Deutschland. (© cameris/ Fotolia.com)

Jeder deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen (Ausweispflicht), jedoch besteht keine generelle Mitführungspflicht (§ 1 PAuswG).

Kurzfassung: Es gibt jedoch bestimmte Personengruppen, die dazu verpflichtet sind, einen gültigen Ausweis mit sich zu führen, wie beispielsweise Arbeitnehmer in bestimmten Branchen oder Waffenträger. Der Ausweis muss immer gültig sein, da sonst eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und eine Geldbuße verhängt werden kann. Der Besitzer eines Ausweises hat lediglich eine tatsächliche Sachherrschaft und ist nicht berechtigt, den Ausweis zu zerstören oder anderweitig damit umzugehen. Es ist ratsam, einen gültigen Ausweis mit sich zu führen, um im Bedarfsfall seine Identität nachweisen zu können.

Ausweispflicht ungleich Mitführungspflicht

In Deutschland besteht eine Ausweispflicht, die besagt, dass jeder deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren einen gültigen Personal- oder Reisepass besitzen muss (§ 1 PAuswG). Allerdings besteht entgegen des weit verbreiteten Gerüchts keine Mitführungspflicht. Das bedeutet, dass man sich innerhalb des Landes frei bewegen darf, ohne ein Identifikationspapier mit sich führen zu müssen. Es ist ausreichend, den Ausweis zu Hause aufzubewahren. Trotzdem ist es ratsam, einen gültigen Ausweis mit sich zu führen, um im Bedarfsfall seine Identität nachweisen zu können.

Ausweispflicht für bestimmte Personen

Es gibt jedoch bestimmte Personengruppen, die dazu verpflichtet sind, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich zu führen:

  • Dazu zählen Arbeitnehmer in bestimmten Branchen wie der Gastronomie oder auf dem Bau, die gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit der Mitführpflicht unterliegen, damit sie sich gegenüber Zollbeamten ausweisen können.
  • Auch Waffenträger müssen einen gültigen Ausweis mit sich führen, da dies im § 38 Absatz1 WaffG geregelt ist.
  • Unionsbürger müssen bei Einreise in die Bundesrepublik einen Reisepass oder einen anerkannten Passersatz mitführen und während ihres gesamten Aufenthalts besitzen, gemäß § 8 des europäischen Freizügigkeitsgesetzes.
  • Nicht EU-Ausländer haben gemäß § 3 AufenthG eine Passpflicht, sobald sie in die Bundesrepublik einreisen oder sich im Bundesgebiet aufhalten.

Muss der Ausweis gültig sein?

Es reicht nicht aus, lediglich im Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses zu sein. Der Ausweis muss auch gültig sein. Es obliegt dem Besitzer, stets einen gültigen Ausweis zu haben. Verstößt ein deutscher Staatsangehöriger gegen diese Ausweispflicht, so begeht er gemäß § 32 PAuswG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Besitz und Eigentum des Ausweises

Wichtig zu wissen ist, dass der Besitzer eines Personalausweises lediglich eine tatsächliche Sachherrschaft an dem Ausweis ausübt, die von einem natürlichen Besitzwillen getragen wird (vgl. § 854 Absatz 1 BGB). Der Besitzer ist demnach nicht der Eigentümer des Ausweises (vgl. § 903 BGB). Daraus ergibt sich, dass der Besitzer des Ausweises nicht berechtigt ist, diesen zu zerstören oder anderweitig damit umzugehen.

JuraForum-Essentials: Insgesamt ist zu sagen, dass es in Deutschland zwar eine Ausweispflicht gibt, jedoch keine generelle Mitführungspflicht besteht. Es ist ausreichend, den Ausweis zu Hause aufzubewahren. Es gibt jedoch bestimmte Personengruppen, die dazu verpflichtet sind, einen gültigen Ausweis mit sich zu führen, wie beispielsweise Arbeitnehmer in bestimmten Branchen oder Waffenträger. Es ist wichtig, dass der Ausweis gültig ist, da sonst eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und eine Geldbuße verhängt werden kann. Der Besitzer eines Ausweises hat lediglich eine tatsächliche Sachherrschaft und ist nicht berechtigt, den Ausweis zu zerstören oder anderweitig damit umzugehen. Es ist ratsam, einen gültigen Ausweis mit sich zu führen, um im Bedarfsfall seine Identität nachweisen zu können.

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Bisherige Kommentare zum Begriff (2)
-,- (22.06.2023 08:24 Uhr):
Im §1 PAuswG steht dass jeder Deutsche nach Art.116.1 GG verpflichtet ist einen gültigen Ausweis zu besitzen... nur, wer ist das schon? Hierzu benötigen diejenigen einen Nachweis das sie Deutsche nach Art.116.1 GG sind. (Staatsangehörigkeitsausweis)... ansonsten ist das lediglich eine Vermutung. Deutsche nach Art.116.2 GG sind demzufolge nach §1PAuswG auch nicht verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder PAss) der BRD zu besitzen... Somit komme ich zu dem Schluß dass es keine Pflicht zum besitzen eines Ausweises (Perso/Pass) gibt. Es steht an diser Stelle jedoch nicht zur Debatte dass es mit einer Geburtsurkunde schwierig ist ein Bankkonto zu eröffnen oder einen Führerschein zu beantragen... LG -,-
A.lo. (23.09.2016 10:54 Uhr):
Solange man die Schule besucht... genügt nicht auch ein Schüler- oder Busausweis? bei beidem ist ebenso geb.datum, Adresse, Lichtbild usw. drauf. Heißt schließlich Ausweispflicht, nicht Personalausweispflicht... Liege ich da falsch? Es genügt doch eine Pers.ausweis ab 18!!! meine Meinung. könnte mir bitte jmd. diese Sache beantworten / erklären? Lieben Dank.






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