Übersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Teilzeitarbeit
Dritter Abschnitt
Befristete Arbeitsverträge
Vierter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist das Bundesgesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Es entstammt der Rechtsmaterie des Arbeitsrechts und trat am 01. Januar 2001 in Kraft.
Das TzBfG ersetzte das aus 1985 stammende Gesetz über arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung. Das erklärte Ziel des Gesetzestextes ist es, die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten oder auch befristet in Beschäftigung genommen Arbeitnehmern zu verhindern. Teilzeitarbeit ist zu fördern. Mit dem Gesetz wird die Richtlinie der Europäischen Union über Teilzeitarbeit sowie die EG-Richtlinie, die befristete Arbeitsverträge betrifft, umgesetzt. Die Aspekte des Diskriminierungsschutzes und die Benachteiligung am Arbeitsplatz sind in unseren Tagen vermehrt in den Fokus gerutscht.
Gliederung des TzBfG
Das TzBfG findet sich in vier Abschnitte aufgeteilt. Im ersten Abschnitt sind die allgemeinen Vorschriften zur Definition von Teilzeitarbeit, die Zielsetzung, die Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbote niedergeschrieben. Im zweiten Abschnitt setzt das Gesetzeswerk Mindeststandards fest, es regelt die Teilzeitarbeit, will heißen den rechtlichen Anspruch des Arbeitnehmers weniger als die normale Arbeitszeit zu arbeiten.
Der dritte Abschnitt befasst sich mit befristeten Arbeitsverträgen, definiert diese als entweder sachgrundlose Befristung, also eine zeitliche Befristung, sowie als die Sachgrundbefristung, die im Falle von Mutterschutz und Elternzeit oder Krankheit eines anderen Mitarbeiters eintritt.
Im vierten Abschnitt schließlich finden sich die Schlussvorschriften, unter anderem der Umgehungsschutz und Verweise auf andere, tarifvertragliche und gesetzliche Regelungen wie beispielsweise das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie auf das mittlerweile außer Kraft getretene Hochschulrahmengesetz, das durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ersetzt wurde. Die Föderalismusreformen, die Erste und die Zweite, aus 2006 verursachten auch andere, zum Teil gewichtige Änderungen in der Rechtsmaterie.
Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen:
© 2003-2018 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.