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Hier eine Auswahl der wichtigsten Gesetze und Verordnungen:
Ein Gesetz bezeichnet die Festlegung von Regeln, die vom Staat als rechtlich bindende Vorschrift festgesetzt wird und ist stets mit der politischen Struktur verbunden. Dabei wird zwischen zwei Arten von Gesetzen unterschieden:
Formelles Gesetz
(Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz)
Darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die in einem Gesetzgebungsverfahren vom Bundes- oder Landtag beschlossen wurden (z. B. Grundgesetz). Die Bekanntmachung erfolgt im Gesetzblatt.
Materielles Gesetz
(Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz)
Darunter sind sämtliche generell-abstrakten Regelungen (Rechtsnormen) zu verstehen, die eine Außenwirkung besitzen und allgemein verbindliche Regeln für keinen spezifischen Personenkreis enthalten, z. B. Straßenverkehrsordnung (StVO).
Viele formelle Gesetze können auch materielle Gesetze sein, wie beispielsweise das Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Ihren Entscheidungen dürfen Gerichte lediglich materielles Recht zugrunde legen, da sie an Gesetze gebunden sind.
In Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern weltweit, werden Gesetze numerisch nach Paragraphen und Artikeln gegliedert, die wiederum eine Untergliederung (z. B. nach Sachgebieten) beinhalten können. Es gilt eine Rangfolge (Normenhierarchie) zwischen über- und untergeordneten Gesetzen, die den gleichen inhaltlichen Sachverhalt beschreiben. Gesetze werden in der Regel dauerhaft ausgelegt, wobei es jedoch auch Gesetze gibt, die nur für einen zeitlich befristeten Zeitraum Gültigkeit haben. Diese sogenannten Zeitgesetze (z. B. Steueränderungsgesetze, Haushaltsgesetze) werden bewusst vom Gesetzgeber zeitlich begrenzt und verlieren nach Ablauf ihre Wirksamkeit.
Die bekanntesten Gesetze sind neben dem Grundgesetz (GG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) z. B. auch das Handelsgesetzbuch (HGB), das Strafgesetzbuch (StGB) oder das Umsatzsteuergesetz (UStG).
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