Nachfolgend finden Sie 2584 Entscheidungen vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sowie die Adresse in Koblenz (Rheinland-Pfalz) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseOberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Anschrift Deinhardpassage 1 Telefon 0261 1307-0 Fax 0261 1307-18010 poststelle@ovg.mjv.rlp.de |
Die Spitze der Pyramide in der Rechtsprechung der Verwaltungssachen für das Bundesland Rheinland-Pfalz ist das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Gerichtsbezirk des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz umfasst, wie das bei jedem Oberverwaltungsgericht eines Bundeslandes der Fall ist, das komplette Hoheitsgebiet des jeweiligen Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland. Untergeordnet ist das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz lediglich dem Bundesverwaltungsgericht. In der Instanzenpyramide sind dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz nachgeordnet die Verwaltungsgerichte in Mainz und Trier sowie in Koblenz selbst und in Neustadt an der Weinstraße.
Verwaltung und Zuständigkeiten
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz definiert sich, wie die anderen OVGs in Deutschland ebenso, in erster Linie als Berufungs- und Revisionsinstanz. Es befindet über die jeweiligen Rechtsmittel, was Urteile und Entscheidungen der ihm nachgeordneten Verwaltungsgerichtsbezirke betrifft. Es findet sich in der ersten Instanz zuständig für sogenannte „Normenkontrollen“, was die Rechtsmäßigkeit und Gültigkeit von Rechtsverordnungen und auch Satzungen angeht, sowie Unregelmäßigkeiten bei denen es sich um als solche definierte Großprojekte handelt. Ein weiterer Bereich für den das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zuständig ist, sind die Bereiche der Heilberufe sowie der Architektenberufe. Dies aus dem Grund, weil dem OVG das Landesberufsgericht für Heilberufe und das Landesberufsgericht für Architektenberufe angegliedert sind. Neben diesen Tätigkeiten erfüllt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz weiterhin die Aufgabe, die Verwaltungsangelegenheiten des im selben Hause sesshaften Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz zu erledigen. Beschäftigt sind in der Behörde ungefähr 25 Richterinnen und Richter. Es existieren 12 Senate, auf die sich etwa 40 Mitarbeiter in Verwaltung und Serviceeinheiten verteilen. Die Zuständigkeit der einzelnen Senate für bestimmte Rechtsangelegenheiten sind dem Geschäftsverteilungsplan zu entnehmen. Einer der 12 Senate ist beispielsweise für einen gemeinsamen Flurbereinigungsbericht von Saarland und Rheinland-Pfalz zuständig. Vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz besteht Anwaltszwang, das heißt, sowohl Kläger als auch Beklagter müssen sich zwingend von einem Rechtsanwalt wie einem Anwalt für Verwaltungsrecht vertreten lassen.




(5) 139 Bewertungen




(5) 1 Bewertung



(5) 11 Bewertungen© 2003-2025 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.