Zahlung unter Vorbehalt / Wie geht Das?

E

Ein feiner Herr

Junior Mitglied
Zahlung unter Vorbehalt / Wie geht Das?

Meier erhält eine Rechtsanwaltsrechnung vom R gemäß RVG.

Die "Leistung" des R war dergestalt, daß Meier (leider erst in ferner Zukunft) womöglich einen Schadensersatzanspruch gegen R wird geltend machen können. Usw.

Meier will als Verwendungszweck neben der Rechnungsnummer "Zahlung unter Vorbehalt" schreiben.

Muß Meier dem R zusätzlich mitteilen, womit er seinen Vorbehalt begründet?
 
K

Kataster

V.I.P.

AW: Zahlung unter Vorbehalt / Wie geht Das?

Die Zahlung unter Vorbehalt ist recht unkompliziert, der Vermerk auf Überweisung reicht.

Siehe: http://srbg.de/was-bedeuted-eine-zahlung-unter-vorbehalt.html

Das genannte Urteil vpm BGH ist das Urteil des III. Zivilsenats vom 8.7.2004 - III ZR 435/02

Siehe: http://juris.bundesgerichtshof.de/c...forum.de/lexikon/entscheidung-gericht]Gericht=bgh&Art=en&nr=29822&pos=0&anz=1[/url]

Für Laien schwer bekömmlich.

Nochmal aufbereitet:
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20040801095758.html

Ob man eine Zahlung einer an sich ordnungsgemäßen (?) Zahlung nach RVG dann zurückfordern kann, sie dahingestellt. Die Zahlung zu verweigern ist wohl nicht ratsam und mit einer Zahlung unter Vorbehalt stellt man sich nicht schlechter. Die Begründung dann bei Rückforderung.