( dauerhaft?)  

JuraForum.deNachrichtenWissenschaftVom Tellerwäscher zum Millionär ist es schwer - IAT untersuchte Aufstiegsmobilität 

Vom Tellerwäscher zum Millionär ist es schwer - IAT untersuchte Aufstiegsmobilität

24.10.2006, 10:00 | Wissenschaft | Autor: idw | 0 Kommentare


Niedriglohnsektor mit Armut verfestigt sich





Wer im Niedriglohnsektor arbeitet, hat es immer schwerer in besser bezahlte Jobs aufzusteigen. Der Übergang vom Rand des Beschäftigungssystems in den Kernbereich gestaltet sich immer schwieriger, stellt der Arbeitsmarktexperte Prof. Dr. Gerhard Bosch vom Institut Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) fest.


Vor allem für gering Qualifizierte und Ältere stehen die Chancen sich nach oben zu arbeiten schlecht. Wer gut qualifiziert mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss zu Billiglöhnen arbeitet, schafft in einem Zeitraum von fünf Jahren immerhin zu 62,25 Prozent den Aufstieg, zeigen aktuelle Untersuchungen aus der Arbeits- und Bildungsforschung des IAT. Anhand des BA-Beschäftigtenpanels berechneten die Arbeitsmarktexperten Prof. Bosch und Thorsten Kalina die Aufstiegsmobilität aus dem Niedriglohnsektor im Zeitraum von 1998 bis 2003. Die Auswertung bezieht sich auf Personen, die 1998 und 2003 vollzeitbeschäftigt waren, Auszubildende sind darin nicht enthalten.


In diesen fünf Jahren gelang insgesamt 34,42 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten der Aufstieg in bessere Jobs - bei den Männern schaffte es jeder zweite (50,39 Prozent), aber nur jede vierte Frau (27,12 Prozent). Auch Berufsausbildung und weiterführende Qualifizierungen verbessern die Aufstiegsmobilität. Deutlich wirkt die Alterskomponente: Während bei den unter 25-Jährigen der Anteil der Aufsteiger aus dem Niedriglohnbereich über 50 Prozent liegt, sind es bei den über 55-Jährigen nur noch 12,13 Prozent.


Die Gründe für die sinkende Aufwärtsmobilität liegen u.a. im "Outsourcing", der Ausgliederung schlecht bezahlter Tätigkeiten in besondere Unternehmen oder auch Leiharbeit, denn innerbetrieblicher Aufstieg wird damit abgeschnitten. Kombilohnmodelle - auch die Kombination von Teilzeitarbeit und ALG II - und Minijobs mit weniger Abgaben halten schlecht Bezahlte in diesen Tätigkeiten fest. "Die Politik hat durch die Deregulierung von Leiharbeit und Minijobs und das Kombilohnmodell ALG II zur abnehmenden Aufstiegsmobilität beigetragen", kritisiert Bosch. "Abnehmende Aufstiegsmobilität bedeutet aber Verfestigung des Niedriglohnsektors mit Armut."


Für weitere Fragen stehen
Ihnen zur Verfügung:
Prof. Dr. Gerhard Bosch
Durchwahl: 0209/1707-147
E-Mail: bosch@iatge.de
Thorsten Kalina
Durchwahl: 0209/1707-330
E-Mail: Kalina@iatge.de


Pressereferentin
Claudia Braczko
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Tel.: +49-209/1707-176
Fax: +49-209/1707-110
E-Mail: braczko@iatge.de
info@iatge.de
WWW: http://www.iatge.de


Quelle: idw



Nachricht bewerten:  

Nachricht per E-Mail verschicken:

  1. 6 + 7 =
Hinweise:
Die hier eingegebenen Daten werden von uns nur dazu verwendet, die E-Mail zu versenden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte oder eine Analyse zu Marketing-Zwecken. Ihre IP-Adresse und E-Mail werden aus Sicherheitsgründen gespeichert.



Kommentare (0):

Es sind keine Kommentare zu "Vom Tellerwäscher zum Millionär ist es schwer - IAT untersuchte Aufstiegsmobilität" vorhanden.

Jetzt einloggen oder registrieren, um diese Nachricht im Forum zu kommentieren.


Weitere Nachrichten zu Wissenschaft


Ähnliche Themen in den JuraForen




JuraForum.deNachrichtenWissenschaftVom Tellerwäscher zum Millionär ist es schwer - IAT untersuchte Aufstiegsmobilität 

Wiki

Lexikon

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


http://www.juraforum.de/wissenschaft/vom-tellerwaescher-zum-millionaer-ist-es-schwer-iat-untersuchte-aufstiegsmobilitaet-113918

"Vom Tellerwäscher zum Millionär ist es schwer - IAT untersuchte Aufstiegsmobilität - Wissenschaft" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN