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Norddeutsche Bundesländer und BVL vereinbaren Kooperation

20.04.2010, 12:00 | Wissenschaft | Autor: idw | 0 Kommentare

Bundesamt unterstützt Datenaustausch der Länder bei der Lebensmittelüberwachung





Die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verstärken ihre Zusammenarbeit bei der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung. Sie nutzen künftig ein vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingerichtetes Portal, um den notwendigen Datenaustausch effektiver zu gestalten.


Eine entsprechende Vereinbarung haben der Präsident des BVL, Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, und die Leiter der Landesuntersuchungseinrichtungen am 20. April 2010 in Hamburg unterzeichnet. Die neue Infrastruktur ermöglicht den Bundesländern einen schnellen und zugleich sicheren Austausch von Daten im Rahmen ihrer Kooperation bei der Analyse von Proben. "Das BVL freut sich, die Untersuchungseinrichtungen der Länder durch die Bereitstellung des Portals bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen zu können", erklärte Dr. Tschiersky-Schöneburg.


Im Rahmen der amtlichen Untersuchung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen arbeiten die norddeutschen Bundesländer schon seit einigen Jahren zusammen. Dazu werden Proben ausgetauscht, die dann von besonders ausgestatteten Laboren untersucht werden. Die Kooperation erstreckt sich auf untersuchungstechnische Fragen sowie auf die Beurteilung von Proben aus lebensmittelfachlicher Sicht. Die Untersuchungsergebnisse fließen in die amtliche Überwachung in den Bundesländern ein. Diese Zusammenarbeit wurde in den letzten Jahren verstärkt, so dass mittlerweile rund 4.000 Proben ausgetauscht werden.


Um den Austausch der dabei anfallenden Daten, beispielsweise die in den Laboren ermittelten Untersuchungsergebnisse, auf dem elektronischen Wege zu ermöglichen, nutzen die Länder künftig ein vom BVL zur Verfügung gestelltes Datenmeldeportal. Das BVL unterstützt auf diese Weise die Tätigkeit der Lebensmittelüberwachung der Länder.


Auf Wunsch stellen wir Ihnen ein Foto von der Vertragsunterzeichnung zur Verfügung.


Quelle: idw



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