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CLP-Verordnung: Poster hilft bei Umwandlung der Kennzeichnung

03.09.2010, 15:00 | Wissenschaft | Autor: idw | 0 Kommentare



Ab 1. Dezember 2010 müssen chemische Stoffe nach der CLP-Verordnung gekennzeichnet werden. CLP steht für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Mit dieser neuen europäischen Verordnung wird das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem der bisherigen Stoffrichtlinie durch das von den Vereinten Nationen entwickelte weltweit empfohlene Global Harmonisierte System (GHS) ersetzt. Allerdings lassen sich die bisherigen Elemente zur Kennzeichnung nicht einfach eins zu eins gegen neue austauschen. Vielmehr kommt es aufgrund neuer Gefahrenklassen und -kategorien zu Veränderungen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat darum jetzt das Poster „Umwandlungshilfe – Gesundheitsgefahren“ veröffentlicht, das bei der Umwandlung von Einstufung und Kennzeichnung konkrete Hilfestellung gibt.

Das Poster im DIN A 1 Format stellt die Elemente zur Kennzeichnung für die Gesundheitsgefahren nach bisherigem Recht und nach neuer CLP-Verordnung direkt gegenüber. Anmerkungen helfen, bei der Umwandlung die richtige Gefahrenkategorie zu finden. Zudem führt das Poster die bisherigen und die neuen Gefahrenhinweise vergleichend auf und macht damit die Veränderungen deutlich. Die neuen Gefahrenhinweise, die mit H für das englische Wort „hazard“ abgekürzt werden, sind jetzt sprachlich präziser gefasst, als ihre Vorgänger, die R-Sätze. So wird beispielsweise aus dem Gefahrenhinweis R 26 „Sehr giftig beim Einatmen (Dämpfe)“ der H 330 „Lebensgefahr beim Einatmen“.

Die Umwandlungshilfe kann auch ganz einfach in umgekehrter Richtung gelesen werden. Damit wird es möglich, auch für neu gekennzeichnete Stoffe die geltenden Arbeitsschutzregelungen richtig anzuwenden, die noch auf der bisherigen Systematik basieren. Zwei zusätzliche Tabellen gehen auf neue Regelungen für Stoffe und Gemische ein. Bei Stoffen können aufgrund verschärfter Einstufungskriterien Neueinstufungen in strengere Kategorien notwendig sein. Bei Gemischen können Verschärfungen eintreten, weil die allgemeinen Konzentrationsgrenzwerte zum Teil abgesenkt wurden. Mit Hilfe der Angaben und Tabellen auf dem Poster lassen sich die Anforderungen der Umwandlung jedoch gut bewältigen.

Das Poster „Umwandlungshilfe - Gesundheitsgefahren im Global Harmonisierten System (GHS) in der EU“ ist damit eine wertvolle praktische Arbeitshilfe für den täglichen Umgang mit Gefahrstoffen. Es kann in kleinen Mengen kostenlos bezogen werden über das Informationszentrum der BAuA, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231.90 71 29 71, Fax 0231.90.71 26 79, E-Mail: .

Aktuelle Informationen zum neuen Europäischen Chemikalienrecht hält die Homepage des REACH-CLP-Helpdesks unter der Adresse bereit. Zudem beantwortet der REACH-CLP-Helpdesk Anfragen telefonisch 0231.90 71 29 71, per Fax 0231.90 71 26 79 oder E-Mail .

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Weitere Informationen:
- http://<http://www.reach-clp-helpdes...) in der EU“

Quelle: idw



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