Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deNachrichtenWirtschaft & SteuernKeine Umsatzsteuerpflicht für Abgabe von Krebsmedikamenten 

Keine Umsatzsteuerpflicht für Abgabe von Krebsmedikamenten

10.06.2011, 09:38 | Wirtschaft & Steuern | Autor: Juraforumadmin | 0 Kommentare


Der 5. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem am 09.06.2011 veröffentlichten Urteil vom 12. Mai 2011 (5 K 435/09 U) klargestellt, dass die Lieferung von Medikamenten zur Behandlung von Krebserkrankungen (sog. Zytostatika) durch eine Krankenhausapotheke umsatzsteuerfrei ist – und zwar auch dann, wenn die Patienten ambulant therapiert werden.

Im Streitfall betrieb die Klägerin ein gemeinnütziges Krankenhaus. Aufgrund einer sog. Institutsermächtigung war es ihr gestattet, auch ambulante Behandlungen (z.B. Chemotherapien) durchzuführen. Die im Rahmen dieser Therapien an die Patienten verabreichten Zytostatika wurden in der von der Klägerin unterhaltenen Krankenhausapotheke nach ärztlicher Anordnung zeitnah und individuell für die Patienten hergestellt. Während die Klägerin die hieraus erzielten Umsätze als steuerfrei ansah, war das beklagte Finanzamt der Auffassung, die Umsatzerlöse seien steuerpflichtig.

Der 5. Senat gab der Klägerin Recht. Die Abgabe von Zytostatika an Patienten der Klägerin im Rahmen ambulanter Krebstherapien unterfalle der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 Buchst. b) UStG a.F., denn die Behandlung sei – wie vom Gesetz gefordert – mit der Krankenhausbehandlung und der ärztlichen Heilbehandlung eng verbunden.

Eng verbundene Umsätze lägen vor, wenn sie als Nebenleistung zu einer Krankenhausbehandlung oder ärztlichen Heilbehandlung anzusehen seien, d.h. sie ein Mittel darstellten, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können. Dies treffe auf die streitigen Medikamentenlieferungen zu, die als Nebenleistungen zur Krebstherapie erbracht würden. Unbeachtlich sei, ob die Heilbehandlung im Rahmen einer stationären Aufnahme der Patienten oder ambulant erfolge.

Die Abgabe der Zytostatika durch die Klägerin sei für die Krankenhausbehandlung als unerlässlich anzusehen, denn sie fördere die ambulanten Krebstherapien erheblich. Sowohl die Klägerin als auch die Patienten könnten die Therapie so effektiv und mit möglichst geringem Aufwand gestalten. Zudem diene – hiervon war der Senat überzeugt – die Abgabe der Medikamente in erster Linie dem reibungslosen Ablauf der Chemotherapien und damit einer möglichst effektiven Heilbehandlung. Sie sei nicht vorrangig dazu bestimmt, der Klägerin zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Hierfür spreche auch die der Klägerin erteilte Institutsermächtigung, die nur bei einer ansonsten nicht ausreichenden ärztlichen Versorgung erteilt werde.


Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Finanzgerichts Münster, Urteil 5 K 435/09 U vom 12. Mai 2011



Nachricht bewerten:  

Nachricht per E-Mail verschicken:

  1. 3 + 7 =
Hinweise:
Die hier eingegebenen Daten werden von uns nur dazu verwendet, die E-Mail zu versenden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte oder eine Analyse zu Marketing-Zwecken. Ihre IP-Adresse und E-Mail werden aus Sicherheitsgründen gespeichert.



Kommentare (0):

Es sind keine Kommentare zu "Keine Umsatzsteuerpflicht für Abgabe von Krebsmedikamenten" vorhanden.

Jetzt diese Nachricht im Forum kommentieren.Jetzt einloggen oder registrieren, um diese Nachricht im Forum zu kommentieren.


Weitere Nachrichten zu Wirtschaft & Steuern


Ähnliche Themen in den JuraForen




JuraForum.deNachrichtenWirtschaft & SteuernKeine Umsatzsteuerpflicht für Abgabe von Krebsmedikamenten 

Wiki

Lexikon

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

Keine Umsatzsteuerpflicht für Abgabe von Krebsmedikamenten - Wirtschaft & Steuern © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte