( dauerhaft?)  

JuraForum.deNachrichtenWirtschaft & SteuernDurchführung eintägiger Fortbildungsseminare ist umsatzsteuerpflichtig 

Durchführung eintägiger Fortbildungsseminare ist umsatzsteuerpflichtig

02.07.2008, 15:30 | Wirtschaft & Steuern | Autor: memento.de | 0 Kommentare


Der BFH hat entschieden, dass die Durchführung von eintägigen Fortbildungsseminaren der Bundessteuerberaterkammer durch einen selbständigen Referenten gegen Entgelt umsatzsteuerpflichtig ist (BFH vom 17.4.2008, Az. V R 58/05).

Im Streitfall führte der Kläger aufgrund von Verträgen mit der Bundessteuerberaterkammer eintägige, auf den Teilnehmerkreis der Steuerberater beschränkte »Seminare« an verschiedenen von der Bundesteuerberaterkammer und den regionalen Steuerberaterkammern festgelegten Orten gegen Entgelt durch.

Das UStG in der in den Streitjahren (1995 bis 1999) geltenden Fassung befreite (nur) die Träger privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, nicht aber den von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht (§ 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1993). Nach Auffassung des BFH konnte sich der Kläger daher in den Streitjahren nicht auf eine nationale Steuerbefreiungsvorschrift berufen.

Eine Steuerbefreiung nach EU-Recht (Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i und j der Richtlinie 77/388/EWG) kam nach Auffassung des BFH im Streitfall ebenfalls nicht in Betracht. Eine Steuerbefreiung von Schul- oder Hochschulunterricht (Art. 13 Teil A Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG) komme nicht in Betracht, da der Kläger keine »andere Einrichtung mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung« sei.
Auch die Voraussetzungen für eine Befreiung des von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht (Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG) verneinte BFH unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH, nach der diese Vorschrift nur den von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht, nicht dagegen die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen befreie.

Anmerkung der Redaktion: Das aktuelle UStG befreit die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer, soweit er an Hochschulen und öffentlichen allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen oder an privaten Schulen und anderen allgemein bildenden oder berufsbildenden Einrichtungen erbracht wird, denen die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten (§ 4 Nr. 21 Buchst. b i.V.m. Nr. 21 Buchst. a UStG). Da es sich bei der Tätigkeit des Klägers um eintägige Fortbildungsseminare handelte und nicht um einen in einen Lehr- oder Studienplan eingebetteten Unterricht, würde im Streitfall eine Steuerbefreiung auch nach dem aktuellen UStG nicht in Betracht kommen (vgl. auch A 112a Abs. 2 S. 5 UStR 2008).

Quelle: BFH online


In Kooperation mit der (c) Memento Verlag AG



Nachricht bewerten:  

Nachricht per E-Mail verschicken:

  1. 3 + 5 =
Hinweise:
Die hier eingegebenen Daten werden von uns nur dazu verwendet, die E-Mail zu versenden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte oder eine Analyse zu Marketing-Zwecken. Ihre IP-Adresse und E-Mail werden aus Sicherheitsgründen gespeichert.



Kommentare (0):

Es sind keine Kommentare zu "Durchführung eintägiger Fortbildungsseminare ist umsatzsteuerpflichtig" vorhanden.

Jetzt einloggen oder registrieren, um diese Nachricht im Forum zu kommentieren.


Weitere Nachrichten zu Wirtschaft & Steuern


Ähnliche Themen in den JuraForen




JuraForum.deNachrichtenWirtschaft & SteuernDurchführung eintägiger Fortbildungsseminare ist umsatzsteuerpflichtig 

Wiki

Lexikon

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


http://www.juraforum.de/wirtschaftsrecht-steuerrecht/durchfuehrung-eintaegiger-fortbildungsseminare-ist-umsatzsteuerpflichtig-246945

"Durchführung eintägiger Fortbildungsseminare ist umsatzsteuerpflichtig - Wirtschaft & Steuern" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN