Die Finanzverwaltung hat einige Änderungen in der Ländergruppeneinteilung vorgenommen (BMF vom 9.9.2008, Az. IV C 4 - S 2285/07/0005).
Die Ländergruppeneinteilung dient der Anpassung bestimmter Frei- und Höchstbeträge an die Verhältnisse des (ausländischen) Wohnsitzstaates. So wird z.B. der Kinderfreibetrag für ein im Ausland wohnendes Kind je nach Wohnsitzstaat zu einem, zwei, drei Vierteln oder in voller Höhe gewährt. Nach der Änderung sind ab 1.1.2008 Saudi-Arabien, Trinidad und Tobago sowie die Tschechische Republik (bisher Gruppe 3) nunmehr in Gruppe 2 (= Ansatz von 75%). Bulgarien, Rumänien und die Russische Föderation (bisher Gruppe 4) sind nun in Gruppe 3 (= Ansatz von 50%). Neu aufgenommen wurden die Kaiman-Inseln und Macau (Gruppe 1 = Ansatz in voller Höhe), die Turks- und Caicos-Inseln (Gruppe 2) sowie Kosovo, Montenegro und Serbien (Gruppe 4 = Ansatz von 25%).