Wirtschaft & Steuern, 07.02.2012, 14:48Neustadt/Weinstraße (jur). Bei Krankheitskosten gibt es kein Wahlrecht, ob man sie bei der Krankenkasse oder bei der Steuererklärung einreichen will. Handelt es sich um Kosten, für die eigentlich die Krankenversicherung aufkommt, scheidet eine steuerliche Berücksichtigung aus, wie das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Montag, 6. Februar 2012, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 2 V 1883/11).
Das gilt insbesondere auch, wenn ...
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