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Zwischenmiete


Die Zwischenmiete beschreibt eine besondere Form einer Miete. Bei der Zwischenvermietung handelt es sich um Mietverhältnis auf eine bestimmte Zeit. Erfahrungsgemäß findet eine derartige Vermietung größtenteils über einen Wohnraum, sei es ein Zimmer oder die gesamte Wohnung, statt, sodass hier die einschlägigen Paragraphen des Mietrechts zur Anwendung kommen. Wichtig ist, dass die Zwischenvermietung nicht mit der Untervermietung verwechselt wird.

Vor allem für einige Arbeitnehmer, Studenten und Schüler bietet sich eine Zwischenmiete ideal an, denn gerade diese Personengruppen sind in der Regel für einen überschaubaren Zeitraum an einem Ort gebunden und können so die Vorteile nutzen.
Primär spart eine Zwischenvermietung Kosten gegenüber einer normalen Vermietung.

In der Praxis sieht eine Zwischenvermietungskonstellation grundsätzlich so aus, dass der Hauptmieter aufgrund Abwesenheit, seine gemieteten Wohnung „zwischen“ vermietet.
Dabei ist allerdings einiges zu beachten. Es sollte sichergestellt werden, dass der Zwischenmieter auch für Schäden in der Wohnung haftet, nicht das im Schadensfall die Kosten auf den Hauptmieter zurückfallen, obwohl dieser gar nicht anwesend ist.
Um dies sicherzustellen, sollte stets der Vermieter von der gewünschten Zwischenmiete unterrichtet werden und sein Einverständnis erklärt werden. Stimmt dieser zu, kann der Hauptmieter guten Gewissens die Mietwohnung zu Zwischenmiete anbieten.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 27.05.2010, 10:58
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
mietrecht, zwischenmiete, zwischenvermietung



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