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Zwei-Stufen- Theorie


Die Zwei-Stufen- Theorie ist eine Theorie zur Abgrenzung zwischen Privat- oder öffentlichen Recht. Je nachdem wo die Rechtsangelegenheit angesiedelt wird, ist das der Zivilrechtsweg oder der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

Stellt sich konkret die Frage, ob die vorliegende Rechtsstreitigkeit dem öffentlichen- oder dem Privatrecht zuzuordnen ist, kann die Theorie eine große Hilfe sein. Die Zwei-Stufen-Theorie grenzt danach ab, ob die Rechtsangelegenheit, das „Ob“ oder das „Wie“ regelt. Bei Subventionen beispielweise ist die Frage nach den Subventionsmodalitäten eine Frage nach dem „Wie“, sodass dabei der Zivilrechtsweg eröffnet ist. Geht es um die Frage, ob Subventionen überhaupt gewährt werden sollten, ist das „Ob“ der Zwei-Stufen-Theorie betroffen. In diesem Fall ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.


Erstellt von JuraforumWiki, 06.09.2011, 11:22
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Stichworte
verwaltungsrecht, zivilrecht



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