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| Eigenen Artikel verfassen ZwangsvollstreckungDie Zwangsvollstreckung ist als Ultima Ratio anzusehen. Sie ist die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs durch staatliche Gewalt. Durch die Zwangsvollstreckung soll vor allem die Befriedigung des Gläubigeranspruches erreicht werden. Damit eine Zwangsvollstreckung vollzogen werden kann, ist zunächst eine Antragsstellung des Gläubigers erforderlich. Des Weiteren muss immer ein vollstreckbarer Titel vorliegen. Dieser wird in den meisten Fällen gerichtlich erlangt. Wird der Zwangsvollstreckungsbescheid zugestellt, hat der Schuldner die Möglichkeit eine Einstellung der Zwangsvollstreckung zu beantragen. Diese richtet sich nach der Zivilprozessordnung. Er muss sicherstellen, dass die Forderung des Gläubigers anderweitig befriedigen werden kann.
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| Stichworte |
| zivilprozessrecht, zivilrecht |
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