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Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung schwerbehinderter Personen


Die Aus- und Weiterbildung schwerbehinderter Personen im betrieblichen Kontext kann mithilfe von Bezuschussungen gefördert werden. Die Höhe der Bezuschussung liegt bei bis zu 80% der monatlichen Ausbildungsvergütung.

Dauer der Förderung
Die Förderung kann über die gesamte Dauer der Ausbildung erfolgen. Bei besonders förderungsbedürftigen Personen mit schwerwiegenden Behinderungen können unter Umständen sogar 100% der Ausbildungsvergütung bezuschusst werden. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Personen nach einer Ausbildung oder Weiterqualifizierung übernehmen, können sogar bis zu 70% des Arbeitsentgeltes erstattet bekommen. Diese Unterstützung ist allerdings auf ein Jahr beschränkt und besteht nur unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer auch weiterhin in seiner Ausbildung unterstützt wird.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 16:19
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
ausbildungsvergütung, schwerbehinderte, zuschüssse



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