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| Eigenen Artikel verfassen Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung schwerbehinderter PersonenDie Aus- und Weiterbildung schwerbehinderter Personen im betrieblichen Kontext kann mithilfe von Bezuschussungen gefördert werden. Die Höhe der Bezuschussung liegt bei bis zu 80% der monatlichen Ausbildungsvergütung. Dauer der Förderung Die Förderung kann über die gesamte Dauer der Ausbildung erfolgen. Bei besonders förderungsbedürftigen Personen mit schwerwiegenden Behinderungen können unter Umständen sogar 100% der Ausbildungsvergütung bezuschusst werden. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Personen nach einer Ausbildung oder Weiterqualifizierung übernehmen, können sogar bis zu 70% des Arbeitsentgeltes erstattet bekommen. Diese Unterstützung ist allerdings auf ein Jahr beschränkt und besteht nur unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer auch weiterhin in seiner Ausbildung unterstützt wird.
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| ausbildungsvergütung, schwerbehinderte, zuschüssse |
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