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Zollunion


Die Zollunion ist ein Begriff aus der Volkswirtschaftslehre. Dieser beschreibt ein Zusammenschluss von mehreren Staaten, die sich gemeinsam darauf verständigen die Binnenzölle abzuschaffen. Darüber hinaus werden die Außenzölle, zwischen den zusammengeschlossenen Staaten, vereinheitlicht. Eine der bekanntesten Zollunionen, ist die Europäische Zollunion.

Ziel einer Zollunion ist vor allem die Stärkung des Handels. Durch den Zusammenschluss sollen Unternehmen mehr dazu bewegt werden, ihre Produkte auch im Ausland anzubieten. Durch den Wegfall der Zölle wird dies ermöglicht. Ein zusätzlicher positiver Effekt ist ebenso, dass durch die Zollabschaffung die Waren günstiger angeboten werden können.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster
Erstellt von JuraforumWiki, 27.09.2010, 14:33
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
europarecht, wirtschaftsrecht



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