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Zechprellerei


Das Wort Zechprellerei ist weit verbreitet doch die Wenigsten wissen, dass es den Straftatbestand in Deutschland nicht gibt.
Dementsprechend ist es nicht strafbar, wenn eine Person eine Rechnung im Restaurant nicht bezahlt.

Da es die Zechprellerei in Deutschland nicht gibt, heißt dies allerdings nicht automatisch, dass der Wirt nicht an seinen Rechnungsbetrag kommt. Vielmehr hat er die Möglichkeit den Gast auf Zahlung zu verklagen und damit den Gast gerichtlich auf Zahlung der Rechnung zu zwingen.

Eine andere Situation liegt allerdings dann vor, wenn der Gast von vornherein das Lokal betritt und bereits bei Bestellung weiß, dass er nicht zahlen möchte. Dadurch täuscht er den Wirt und ruft bei diesem einen Irrtum über die Zahlungsbereitschaft hervor, sodass er sich gem. § 263 StGB strafbar macht.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass von ihnen nicht verlangt werden kann, dass Sie unnötig auf ihre Rechnung warten müssen und nach ihr mehrmals fragen müssen. Sind Sie in einer solchen Situation hinterlassen sie eine Anschrift oder Visitenkarte, damit der Wirt eine Rechnung zustellen kann. Außerdem zeigen Sie damit eine generelle Bereitschaft die Rechnung zu begleichen, sodass ein Betrug keineswegs in Betracht kommt.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 05.08.2010, 15:27
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
rechnung, zivilrecht



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