| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen WohnwertDer Wohnwert ist ein wichtiger Posten im Bereich der Unterhaltsberechnung. Ist eine Person zum Unterhalt verpflichtet und gleichzeitig Eigentümer einer Immobilie muss der Wohnwert berechnet werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Eigentümer oder die Eigentümerin selbst in der Immobilie wohnhaft sein muss. Ist dies der Fall, wird Mietwert der Wohnung bzw. der Immobilie zum Einkommen addiert. Die berechnete Summe dient dann zur Grundlage für die Unterhaltsberechnung. Dabei sind allerdings die Belastungen des Eigentümers zu berücksichtigen. Sind diese größer als der eigentliche Wohnwert, dann darf dieser selbstverständlich nicht hinzuaddiert werden. Somit lässt sich abschließend festhalten, dass der Begriff Wohnwert die eigenen Nutzungsvorteile am Eigentum bestimmt.
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| familienrecht, unterhaltsberechnung, zivilrecht |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios