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Wohnungsübergabeprotokoll


Unter einem Wohnungsübergabeprotokoll versteht man die schriftliche Niederlegung des Zustandes eines Mietobjekts bei der Übergabe an den Mieter beim Einzug bzw. an den Vermieter bei Auszug.

Es soll dazu dienen, etwaige vom Mieter verursachte Schäden bzw. bestehende Mängel der Wohnung bei Einzug oder Auszug festzuhalten.

Der Sinn und Zweck eines Wohnungsübergabeprotokolls liegt darin, eventuellen Auseinandersetzungen hinsichtlich des Zustandes des Mietobjektes bei der Übergabe vorzubeugen.

Rechtlich vorgeschrieben ist die Anfertigung eines Wohnungsübergabeprotokolls nicht.

Zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter hinsichtlich des Wohnungszustandes bei Übergabe empfiehlt es sich allerdings z.B. seitens des Deutschen Mieterbundes, ein Protokoll bei der Wohnungsübergabe anzufertigen.

Vor der Unterzeichnung eines solchen Protokolls ist jedoch Vorsicht und sorgfältige Prüfung geboten.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster
Erstellt von JuraforumWiki, 16.05.2011, 16:41
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
mietrecht, wohnungsübergabeprotokoll



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