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Wohnflächenberechnung Balkon


Die berechnete Wohnfläche einer Immobilie ist von zentraler Bedeutung für deren Miet- oder Kaufpreis. Doch gerade bei der Berechnung von Balkonflächen treten oft Fehler zu Ungunsten des Mieters oder Käufers auf. Deshalb ist es in jedem Fall sinnvoll, die Wohnflächenberechnung des Balkons zu überprüfen. Denn schon Abweichungen von mehr als 10 Prozent in der Wohnflächenangabe können laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes den Miet- oder Kaufpreis erheblich mindern. Dabei kann die Höhe der Mietminderung ganz einfach mit der prozentualen Abweichung gleichgesetzt werden. Besteht also ein Fehler in der Wohnflächenberechnung von 20%, dann kann die Miete auch um 20% gekürzt werden. Zusätzlich dazu können auch zu viel gezahlte Betriebskosten wieder eingefordert werden.

Wohnflächenberechnung Balkon: Welche Richtlinien müssen beachtet werden?
Insgesamt bestehen derzeit drei verschiedene Modelle zur Wohnflächenberechnung, die jeweils zu unterschiedlichen Berechnungsergebnissen führen. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV), Din 277 und Din 283 (veraltet). Der öffentliche Wohnungsbau ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich an die Bestimmungen der Wohnflächenverordnung zu halten, welche als besonders mieterfreundlich gelten.

Wohnflächenberechnung: Balkon nach Wohnflächenverordnung berechnen
Gemäß Wohnflächenverordnung wird ein Balkon normalerweise zu 25% in die Wohnflächenberechnung einbezogen. Bei besonders schlechter Lage können auch weniger als 25% angerechnet werden. Ist der Balkon besonders gut ausgestattet, so ist unter Umständen auch eine Anrechnung von bis zu 50% der Fläche erlaubt.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 22.06.2010, 09:41
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
balkon, baurecht, mietminderung, mietrecht, wohnflächenberechnung balkon, wohnflächenverordnung



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