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Wohnfächenberechnung Dachgeschoss


Untersuchungen haben ergeben, dass viele Vermieter oder Verkäufer von Immobilien die Wohnflächenberechnung des Dachgeschosses bewusst falsch vornehmen, um die Quadratmeteranzahl künstlich zu erhöhen. Da kann es schon einmal vorkommen, dass Dachterrassen oder Dachgärten zu 100 Prozent in die Wohnflächenberechnung des Dachgeschosses eingerechnet werden, obwohl diese eigentlich nur zu 25 bis höchstens 50 Prozent angerechnet werden dürften. Potentielle Käufer oder Mieter sollten im Zweifelsfall immer schon vor Vertragsschluss nochmals die Räumlichkeiten auf der Grundlage der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnen. In der Wohnflächenverordnung ist genau festgehalten, welcher prozentuale Anteil von Wohnungsflächen in die Berechnung der Wohnfläche einfließen darf.

Wohnflächenberechnung Dachgeschoss
Die Wohnflächenberechnung im Dachgeschoss ist nicht immer einfach, da beispielsweise Schrägen nur zu bestimmten prozentualen Anteilen in die Gesamtwohnfläche einberechnet werden können. Alle Raumteile, die weniger als einen Meter hoch sind, dürfen nicht in die Berechnung der Wohnfläche im Dachgeschoss einbezogen werden. Auch der Dachboden wird gerne von Verkäufern mit in die Wohnflächenberechnung einbezogen. Dabei darf ein Dachboden überhaupt nicht bei der Berechnung berücksichtigt werden. Bei Dachschrägen zwischen 1-1,99 Meter wird die Grundfläche lediglich bis zu 50 Prozent angerechnet. Befindet sich im Dachgeschoss ein nicht beheizbarer Wintergarten, so wird dieser ebenfalls zu 50 Prozent mit in die in die Wohnflächenberechnung einbezogen. Beheizbare Wintergärten zählen sogar zu 100 Prozent als Wohnfläche.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 28.06.2010, 11:05
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
dachgeschoss, wohnfläche, wohnflächenberechnung dachgeschoss, wohnflächenverordnung



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