| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen WillenserklärungEine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf einen rechtlichen Erfolg gerichtet ist. Eine Willenserklärung lässt sich dabei in zwei „Tatbestände“ zerteilen. Einmal den äußeren- und einmal den inneren- Tatbestand. Der äußere Tatbestand besteht aus der Schaffung eines Erklärungstatbestandes, der sich als die Äußerung eines Rechtsfolgewillens darstellt. Der innere Tatbestand einer Willenserklärung hingegen besteht aus dem Handlungswillen, dem Erklärungswillen und dem Geschäftswillen.
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| allgemeiner teil, zivilrecht |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios