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| Eigenen Artikel verfassen Weiterbildungskosten für beschäftigte ArbeitnehmerArbeitnehmer ab 46 Jahren können seitens der Agentur für Arbeit Weiterbildungskosten erhalten, um eine drohende Entlassung wegen mangelnder Qualifizierung abzuwenden. Damit die Weiterbildungskosten auch gewährt werden, ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis auch während der Weiterbildungsmaßnahme aufrechterhält. Wann wird nicht gefördert? Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit einer Betriebsgröße von über 250 Mitarbeitern beschäftigt sind, können allerdings nicht mit einer Förderung rechnen. Des Weiteren ist eine solche Unterstützungsleistung nur dann förderungsfähig, wenn die Qualifikationsmaßnahme nicht im Betrieb des Arbeitgebers vorgenommen wird. Sonderregelungen Seit dem 1.2.2009 können unter bestimmten Voraussetzungen auch qualifizierende Weiterbildungsmaßnahmen für Personen unter 46 Jahren und unabhängig von der Betriebsgröße gefördert werden. Erforderlich ist dazu allerdings eine vorliegende Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren. Außerdem darf die vorliegende Ausbildung nicht erst vor kurzem erworben worden seien und muss mindestens schon 4 Jahre bestehen. Des Weiteren darf der Antragsteller innerhalb der letzten vier Jahre an keiner, durch öffentliche Mittel geförderte, Fortbildungsmaßnahme mitgewirkt haben. Im Falle einer erfolgreichen Antragstellung werden dem Arbeitnehmer die Weiterbildungs-, Fahrt-, Unterbringungs-, Verpflegungs- und Kinderbetreuungskosten erstattet.
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| arbeitnehmer, sozialrecht, weiterbildungskosten |
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