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| Eigenen Artikel verfassen Wegeunfall: Wann sind Sie eigentlich versichert?Unter einem Wegeunfall ist in der Regel ein Unfall zu verstehen, der auf dem Weg zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte passiert. Auch wenn ein Elternteil das Kind zur Schule oder zum Kindergarten bringt, um arbeiten zu können und dabei ein Unfall passiert liegt, ein Wegeunfall vor. Häufig stellt sich in Verbindung mit einem Wegeunfall die Frage, ob die Person über den Arbeitgeber versichert ist. Grundsätzlich kann man festhalten, dass der direkte Weg von Zuhause bis hin zur Arbeitsstätte komplett versichert ist. Auch der Rückweg ist selbstverständlich vom Versicherungsschutz umfasst. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad oder mit dem Auto zurückgelegt wird. Auch bei einem längerer Arbeitsweg, aufgrund von Umleitungen oder Unfällen, greift der Versicherungsschutz. Häufig ist der Umweg in diesen Fällen, der verkehrsgünstigste Weg und es würde dementsprechend keinen Sinn machen, den Versicherungsschutz entfallen zu lassen. Dabei ist jedoch erforderlich, dass der Arbeitnehmer zu jeder Zeit die Absicht hatte, den Arbeitsplatz zu erreichen. Schwierigkeiten bereiten oft die Fällen, in denen der Arbeitgeber auf dem Weg zur Arbeit private Geschäfte tätigt. Grundsätzlich wird in dieser Zeit der Versicherungsschutz unterbrochen. Beispielsweise passiert dies beim täglichen Frühstückskauf oder beim Tanken. Ist die private Angelegenheit abgeschlossen, lebt der Versicherungsschutz wieder auf. Anders hingegen ist der Fall zu beurteilen, in dem der Arbeitnehmer mehr als zwei Stunden mit privaten Angelegenheiten verbringt. In diesen Fällen wird der Versicherungsschutz nicht nur pausiert, sondern der Schutz lebt nach den zwei Stunden auch nicht mehr auf, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz aufsuchen möchte.
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| versicherungsschutz, wegeunfall |
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