| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen Wandfarbe im WohnraumFür die Meisten ist es selbstverständlich sich in den eigenen vier Wänden ein angenehmes Wohnklima zu verschaffen. Oftmals ist damit verbunden, die „langweiligen Wände“ farbig zu streichen. Genau dabei stellt sich ein Problem, was passiert mit den farbigen Wänden wenn sie ausziehen? Sind Sie verpflichtet, den Wohnraum wieder weiß zu streichen? Es gibt im deutschen Recht keine festgeschriebene zulässige Wandfarbe. Es hat sich so eingebürgert, dass die häufigste Wandfarbe beim Ein- und Auszug weiß ist. Hintergrund ist die Überlegung ist, dass man mit weiß im Zweifel immer richtig liegt. Ziehen Sie also aus, sind sie nicht verpflichtet die Wände wieder weiß zu hinterlassen. Ein zartes rot, oder auch blau ist völlig ausreichend. Das Gericht hat in der Sache entschieden, dass lediglich anerkannte Geschmacksgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Das bedeutet konkret, dass Sie nicht gerade neongrüne Farbe verwenden sollten. Sind Sie sich nicht sicher, wann eine Überschreitung der Geschmacksgrenze vorliegt, fragen Sie ihren Vermieter. So sind Sie auf der sicheren Seite und der Vermieter kann sich beim Auszug nicht quer stellen.
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| mietrecht, zivilrecht |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios